Schlagwort: Gesetzentwurf

Norwegen will Gesetzentwurf zur Altersbeschränkung für soziale Medien in diesem Jahr vorlegen

Oslo, 24. April 2024. Norwegens Regierung will dem norwegischen Parlament (Storting) noch in diesem Jahr einen neuen Gesetzentwurf zur Altersgrenze für den Zugang von Kindern zu sozialen Medien vorlegen. Ab dem 1. Januar des Jahres soll das Gesetz in Kraft treten, wonach Personen erst ab einem Alter von 16 Jahren soziale Medien nutzen dürfen. Die Altersgrenze wird an den 1. Januar des Jahres, in dem die Jugendlichen 16 Jahre alt werden, gekoppelt. Das bedeutet, dass der gesamte Jahrgang gleichzeitig Zugang erhält und die Schülerinnen und Schüler beim Zugang 15 Jahre alt sind. Technologieunternehmen sollen für die Überprüfung des Alters junger Nutzer beim Einloggen verantwortlich sein. Norwegen gehört zu den ersten Ländern in Europa, die einen Gesetzentwurf zur Festlegung einer Altersgrenze vorgelegt haben.

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Eine Fahrt mit dem Arctic Train auf der nördlichsten Bahn Norwegens

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung vor

Das CO₂-Empfangsterminal in der Gemeinde Øygarden in Westnorwegen. Die Anlagen sind fertiggestellt und betriebsbereit. Bis abgeschiedenes Kohlendioxid aus Deutschland hier landet und unter dem Meer gespeichert werden kann, wird es noch einige Zeit dauern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schätzt den Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen auf sieben bis zehn Jahre.©Northern Lights

Berlin, 7. August 2025. Das Bundeskabinett hat am 6. August den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Abspaltung und Speicherung (CCS, Carbon Capture and Storage), die Anwendung/Verarbeitung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie der Transport von CO2 ermöglicht werden. Der Gesetzesentwurf muss vom Parlament noch verabschiedet werden. Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Bundestag liegt noch nicht vor. Auch ist das Londoner Protokoll, Artikel 6, das den grenzüberschreitenden Transport von CO₂ erlaubt, noch nicht ratifiziert.

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Eine Fahrt mit dem Arctic Train auf der nördlichsten Bahn Norwegens

Bundesregierung ohne Eile bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für CCS und den Export von Kohlendioxid

Am 27. September brachte die Regierung den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur ersten Lesung in den Bundestag ein. Das Interesse der Abgeordneten an dem Thema hielt sich in Grenzen.©Screenshot/ Deutscher Bundestag/

Berlin, 8. Oktober 2024.  Am 26. September wurde die erste kommerzielle grenzüberschreitende CO2-Transport- und -Speicheranlage im norwegischen Øygarden fertiggestellt. Hier können in einer ersten Phase jährlich 1,5 Millionen Tonnen CO2 gespeichert werden. Für das erste Jahr ist die Anlage bereits ausgebucht. Unternehmen aus mehrerem europäischen Ländern haben sich bereits Kapazitäten gesichert. Im April dieses Jahres hat Norwegen Abkommen über den grenzüberschreitenden Transport von CO2 mit Dänemark, Schweden, den Niederlanden und Belgien unterzeichnet. Deutschland ist nicht dabei. Die Bundesregierung lässt sich unendlich viel Zeit mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Speicherung, zum Transport und zum Export von Kohlendioxid. Am 27. September wurde von der Regierung nun der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Vom Kohlendioxid-Export ist darin nicht die Rede. Bereits zum zweiten Mal legte dagegen die Unionsfraktion einen Gesetzentwurf zu einem CO2-Export-Ermöglichungsgesetzes vor – in der Gewissheit, dass er im Parlament wieder scheitern wird.

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