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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung vor

Das CO₂-Empfangsterminal in der Gemeinde Øygarden in Westnorwegen. Die Anlagen sind fertiggestellt und betriebsbereit. Bis abgeschiedenes Kohlendioxid aus Deutschland hier landet und unter dem Meer gespeichert werden kann, wird es noch einige Zeit dauern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schätzt den Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen auf sieben bis zehn Jahre.©Northern Lights

Berlin, 7. August 2025. Das Bundeskabinett hat am 6. August den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Abspaltung und Speicherung (CCS, Carbon Capture and Storage), die Anwendung/Verarbeitung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie der Transport von CO2 ermöglicht werden. Der Gesetzesentwurf muss vom Parlament noch verabschiedet werden. Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Bundestag liegt noch nicht vor. Auch ist das Londoner Protokoll, Artikel 6, das den grenzüberschreitenden Transport von CO₂ erlaubt, noch nicht ratifiziert.

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