
Berlin, 7. August 2025. Das Bundeskabinett hat am 6. August den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Abspaltung und Speicherung (CCS, Carbon Capture and Storage), die Anwendung/Verarbeitung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie der Transport von CO2 ermöglicht werden. Der Gesetzesentwurf muss vom Parlament noch verabschiedet werden. Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Bundestag liegt noch nicht vor. Auch ist das Londoner Protokoll, Artikel 6, das den grenzüberschreitenden Transport von CO₂ erlaubt, noch nicht ratifiziert.
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