
Oslo, 28. Januar 2024. Die norwegische Regierung prüft derzeit, ob die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien aus dem Jahr 2018, die Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2018 und die Gebäudeenergierichtlinie aus dem Jahr 2018 in das EWR-Abkommen aufgenommen werden sollten und somit auch in Norwegen angewendet werden. Die Richtlinien sind Teil des Clean Energy-Pakets, das 2018 und 2019 verabschiedet wurde und die Ziele der EU im Bereich Energie und Klima unterstützt. Die beiden Regierungsparteien sind hierzu unterschiedlicher Auffassung. Die Arbeiterpartei plädiert für eine enge Anbindung an die EU in Energiefragen, der Koalitionspartner, die Zentrumspartei, lehnt die Richtlinien ab. Sie könne nicht weiter in der Regierung bleiben, wenn die Richtlinien eins zu eins übernommen und in norwegisches Recht überführt werden, äußern sich Vertreter der Partei. Medien sehen die Regierungskoalition bereits vor dem Aus. Fakt ist, dass beide Parteien kein Interesse daran haben, die Koalition platzen zu lassen. Wie die Zeitungen Stavanger Aftenblad und VG und weitere norwegische Medien berichten, verhandelt eine Arbeitsgruppe gegenwärtig über Anpassungen an die Richtlinien, so das die Zentrumspartei die Richtlinien akzeptiert und eine Auflösung der Regierung verhindert wird.
Streitpunkt sind Maßnahmen für niedrigere Strompreise und mehr nationale Sicherheit einschließlich der Verlegung weiterer Stromkabel ins Ausland.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt ein verbindliches EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von mindestens 32 Prozent im Jahr 2030 fest. Die Richtlinie ist für den Europ#äischen Wirtschaftsraum EWR relevant und Norwegen ist verpflichtet, sie in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Die bisherige Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 wurde 2011 in das EWR-Abkommen aufgenommen und vollständig in norwegisches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie 2018 sieht gemeinsame Regeln für die Gestaltung von Fördersystemen für die erneuerbare Stromerzeugung, für Endverbraucher mit eigener Produktion erneuerbarer Energie, für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor und im Verkehrssektor sowie für die regionale Zusammenarbeit zwischen Ländern vor, zu Herkunftsnachweisen, zur Organisation von Genehmigungsprozessen und -fristen, zu Verwaltungsabläufen sowie zu Information und Schulung. Darüber hinaus legt die Richtlinie Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe fest, d. h. flüssiger Biokraftstoff, Biogas und feste Biokraftstoffen. Der Erneuerbare-Energien-Richtlinie liegen 24 Rechtsakte zugrunde, die die Bestimmungen konkretisieren.
Norwegen, Liechtenstein und Island beabsichtigen nach Regierungsangaben nicht, zu den gemeinsamen Zielen der EU beizutragen. Das Energieministerium arbeitet an einer EWR-Anpassung in diesem Punkt. Eine Lösung könnte darin bestehen, dass Norwegen und die anderen EFTA-Länder selbst indikative (unverbindliche) nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien festlegen.
Die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 und 2018 (EED 2012/2018) legt einen Gesamtrahmen fest, wie die Länder die Energieeffizienz fördern müssen. Die Richtlinie gewährt große Freiheit bei der Wahl der Instrumente zur Förderung des Ziels der Energieeffizienz, und Norwegen hat in diesem Bereich bereits Richtlinien und Instrumente festgelegt.Die Richtlinien enthalten Bestimmungen zur Energiekartierung in Unternehmen, zur Nutzung überschüssiger Wärme sowie Anforderungen an die Messung und Abrechnung von Wärme und Kälte. Darüber hinaus legt die Richtlinie Anforderungen an die jährliche Energieeinsparung fest. Die EED 2018 enthält ein Energieeffizienzziel der EU für 2030 und fordert, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen indikativen (freiwilligen) Ziele festlegen, die es der EU erleichtern, ihr gemeinsames Ziel zu erreichen.
Die Gebäudeenergierichtlinie ist Teil des 2018 und 2019 verabschiedeten Pakets „Saubere Energie“, das die Ziele der EU im Bereich Energie und Klima unterstützt. Die Richtlinie wurde im Jahr 2024 überarbeitet, über die überarbeitete Richtlinie wird derzeit jedoch noch nicht entschieden.
Der Industrieverband Norsk Industri betont in einer Stellungsnahme, dass norwegische Industrie- und Exportunternehmen vollständig auf den Zugang zu Europa angewiesen sind, um Waren und Dienstleistungen verkaufen zu können. Daher sei das EWR-Abkommen eine tragende Säule, um die sich Norwegen gut kümmern müsse, vor allem, wenn ein neuer Präsident in den USA eine ganz andere und viel größere Unsicherheit in der Handelspolitik bedeutet.
In dieser Situation sei es gut und wichtig, dass der Energieminister die Einführung von drei Richtlinien vorschlägt, die sich nicht negativ auf die Unabhängigkeit Norwegens in der Energiepolitik auswirken.
Norwegen müsse über eine Energiepolitik verfügen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichert und für niedrige und vorhersehbare Strompreise sorgt. Dies werde vor allem dadurch erreicht, dass die Stromproduktion in Norwegen deutlich ausgebaut wird, und nicht, indem man den Marktzugang zu Europa gegen die Energiepolitik stellt.
„Wir sind immer noch nicht mit allem in der EU-Politik für erneuerbare Energien einverstanden. Wir kritisieren unter anderem Herkunftsnachweise, aber die einzige Möglichkeit, Teile eines solchen Pakets zu ändern, besteht darin, Teil der Richtlinie zu sein.
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