Urteil im Fall Førdefjord: Keine einstweilige Verfügung zum Stopp der Ablagerung von Bergbauabfällen

 Protestaktion des Norwegischen Naturschutzverbandes im vergangenen Jahr im Førdefjord©lva Thingnes Førsund/Naturschutzverband

Oslo, 15. April 2026. Das Berufungsgericht Gulating hat den Antrag des Norwegischen Naturschutzverbandes und der Umweltorganisation Natur og Ungdom (Natur und Jugend) auf eine einstweilige Aussetzung der Ablagerung von Bergbauabfälle durch Nordic Mining AS im Førdefjord abgelehnt. Das Bergbauunternehmen kann somit den Betrieb bis zur Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Ende April fortsetzen. Allerdings stimmte das Gericht der Auffassung der Umweltorganisationen zu, dass die Einleitung von Bergbauabfällen sowohl gegen die EU-Wasserrichtlinie als auch gegen die norwegischen Wasservorschriften verstößt und die Genehmigung durch das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei somit ungültig ist. Den Verbänden wurden die Anwaltskosten in Höhe von 3,75 Millionen NOK auferlegt. Der Hauptfall wird am 27. April vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

„Das Urteil ist absurd. Das Berufungsgericht Gulating bestätigt unsere Auffassung, dass die Genehmigung ungültig ist. Dennoch wird kein vorläufiges Ablagerungsverbot verhängt. Wir haben also in der Hauptsache Recht bekommen, aber das Gericht wird die Ablagerung nicht vorläufig stoppen, weil der Schaden für den Fjord als nicht schwerwiegend genug eingestuft wird. Außerdem wurden uns horrende Anwaltskosten auferlegt“, sagt Truls Gulowsen, Vorsitzender des Norwegischen Naturschutzverbandes.

Der Norwegische Naturschutzverband und die Organisation Natur und Jugend haben den Staat 2023 wegen der Genehmigung zur Entsorgung von bis zu 170 Millionen Tonnen Bergbauabfällen im Førdefjord im Zusammenhang mit dem Mineralienabbau in Engebøfjellet verklagt. Der Fall wurde im Herbst 2023 vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt. Das Urteil erging im Januar 2024, woraufhin die Umweltorganisationen einen Monat später Berufung einlegten. Diese wurde im Juni 2025 vor dem Oberlandesgericht Borgarting verhandelt, und die Umweltorganisationen gewannen den Prozess. Im Herbst 2025 legte der Staat Berufung ein. Nun wird der Oberste Gerichtshof den Fall im April/Mai 2026 verhandeln.

Zwei Wochen nach dem Sieg vor dem Berufungsgericht reichten die Umweltorganisationen einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Bergbauunternehmen ein, um die Müllentsorgung zu stoppen, solange das Unternehmen keine gültige Genehmigung besaß. Die Umweltorganisationen verloren den Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Bezirksgericht Sogn og Fjordane, und der Fall wurde im Februar 2026 vor dem Berufungsgericht Gulating verhandelt.

Finden Sie hier das Urteil des Berufungsgericht Gulating.

Finden Sie hier weitere Informationen des Naturschutzverbandes über den Rechtsstreit zur Ablagerung von Bergbauabfällen im Førdefjord.

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