
Oslo, 2. September 2021. Der Vorstand der Norges Bank hat beschlossen, vier Unternehmen aus dem norwegischen Staatsfonds Government Pension Fund Global auszuschließen. Dabei handelt es sich um die Gesellschaften Elco Ltd, Ashtrom Group Ltd , Electra Ltd und Oil & Natural Gas Corp Ltd. Grund der Entscheidung ist in allen Fällen ein nicht hinnehmbares Risikos, dass die Gesellschaften zu systematischen Verletzungen der Rechte des Einzelnen in Kriegen und Konflikten beitragen.
Der Vorstand habe die Empfehlungen nicht in allen Einzelheiten unabhängig beurteilt, sieht aber das Vorliegen der Ausschlusskriterien hinreichend belegt, teilt Norges Bank mit.
Empfehlungen des Ethikrates:
Elco Ltd und deren Tochtergesellschaft Electra Ltd.
Hintergrund der Empfehlung des Ethikrates für den Ausschluss von Elco Ltd. ist der Bau von Straßenanlagen durch Electra im Zusammenhang mit israelischen Siedlungen im Westjordanland. Der Ethikrat geht davon aus, dass der Bau der fraglichen Straße außerhalb des Nutzungsrechts der Besatzungsmacht liegt und sich negativ auf die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen der Bevölkerung im besetzten Gebiet auswirkt. Elco Ltd. trage durch seine Beteiligung an Electra dazu bei.
Electra habe kürzlich eine Ausschreibung für den Bau eines Hauptstraßennetzes gewonnen, dessen Hauptzweck darin besteht, israelische Siedlungen im Westjordanland zu versorgen, und dass das Unternehmen zuvor auch Straßen mit demselben Zweck gebaut hat.
Das in Israel ansässige Bau- und Immobilienunternehmen Ashtrom Group Ltd hat Industriegebäuden von Ashtrom Properties angemietet, die mit israelischen Siedlungen im Westjordanland verbunden sind. Der Ethikrat ist der Ansicht, dass die Vermietung von Gebäuden, die völkerrechtswidrig errichtet wurden, durch das Unternehmen dazu beiträgt, den rechtswidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, den der Bau einst eingeleitet hat. Aus Sicht des Council on Ethics ist diese Form der Komplizenschaft bei Verstößen gegen das Völkerrecht die Grundlage für den Ausschluss von Unternehmen aus dem GPFG.
ONGC, Indiens staatliche Öl- und Gasgesellschaft, betreibt unter anderem Ölförderung im Südsudan. Seit einigen Jahren gibt es im Land einen gewaltsamen Konflikt und die Zivilbevölkerung ist sehr schweren Misshandlungen ausgesetzt. Die Kontrolle über die Ölressourcen war ein wichtiger Treiber des Konflikts. In diesem Zusammenhang beteiligte sich ONGC an zwei Joint Ventures, bei denen der südsudanesische staatliche Ölkonzern Nilepet zu den Geschäftspartnern gehört.
Der Ethikrat stellt in seiner Einschätzung fest, dass ONGC durch die Beteiligung an Joint Ventures das Risiko der Beteiligung an schwerwiegenden Missbräuchen akzeptiert, die begangen wurden, um das Ölgeschäft zu ermöglichen. Der Rat betont ferner, dass Akteure, die direkt oder indirekt für schwerwiegende Missbräuche verantwortlich sind, Dienstleistungen für Joint Ventures erbringen und für die Sicherheit der Ölfeld-Joint-Ventures verantwortlich sind.