Ausnahmen von Einreisebeschränkungen für Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen

Oslo, 12. Mai 2021. Mit Wirkung vom 21. Mai ändern sich für Ausländer, die in Norwegen wohnen, die Anforderungen an die Dokumentationspflicht bei der Einreise. „Wir haben beschlossen, die Einreisebestimmungen für Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen anzupassen. Das Ministerium arbeitet derzeit an neuen Kriterien und wird vor dem Inkrafttreten am 21. Mai detailliertere Richtlinien vorlegen“, sagt Monica Mæland, Ministerin für Justiz und Notfallmanagement.

Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen müssen nicht mehr als in Norwegen ansässig gelten und haben somit das Recht auf Einreise. Ausländer, die nicht als Einwohner registriert sind, müssen andere Unterlagen einreichen, die belegen, dass sie in Norwegen leben. Dies bedeutet, dass sie Unterlagen über einen ständigen Wohnsitz in Norwegen vorlegen müssen und auch nachweisen können, dass sie nach einer Auslandsreise oder einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt zurückkehren.

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