Oslo, 16. Januar 2021. Ab Montag, 18. Januar, 17.00 Uhr, müssen sich Personen, die aus Ländern und Gebieten mit Quarantänepflicht einreisen, bereits an der Grenze einem Corona-Test unterziehen. Damit verschärft das Land die ohnehin strengen Einreiseregeln weiter. Menschen, die sich ohne triftigen Grund nicht testen lassen wollen, können mit Geldstrafen belegt werden und müssen die Quarantäne in Quarantänehotels verbringen. Bisher war ein Test bei Personen, die sich in einem Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben, spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Norwegen notwendig. Die Test sind kostenlos.
Die Tests erfolgen an Grenzübergängen in Norwegen. Personen, die falsche Covid-19-Tests vorlegen, werden ausgewiesen, erklärt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement, Monica Mæland.
28 von 38 Grenzübergängen verfügen über Testkapazitäten. Von den zehn Grenzübergängen, für die derzeit keine Teststation vorhanden ist, werden sechs geschlossen: Neiden / Sør-Varanger, Narvik Airport Evenes, Sandvika / Ådalsvollen, Kristiansund Airport Kvernberget, Molde Airport Årø und Linna / Åsnes). An den vier Grenzstationen ohne Testkapazität werden Test in begrenztem Umfang ermöglicht. Dies gilt für die Grenzstationen Tana, Karasjok, Kautokeino und Røros. Dies bedeutet, dass Personen mit Testanforderungen die Grenze nur während des Zeitraums überschreiten können, wenn ein Testangebot verfügbar ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist der Grenzübergang für diese Personen gesperrt. Personen, die von der Pflicht zur Prüfung an der Grenze befreit sind, können während der anderen Öffnungszeiten, in denen die Grenzstation besetzt ist, die Grenze passieren.
Mæland erinnerte auch daran, dass vor der Einreise ein Registrierungsformular für digitale Einträge ausgesfüllt werden muss. Darüber hinaus müssen ausländische Arbeitnehmer ihren geeigneten Wohnsitz vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
In Svinesund wird es noch einige Tage dauern, bis die Testkapazität für alle ausreichend ist, um an diesem Grenzübergang zu testen. Daher wurde eine vorübergehende Ausnahme gewährt, die besagt, dass Personen mit ständigem Wohnsitz in Norwegen sich so bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden an einem anderen Ort als am Grenzübergang testen können, wenn die Wartezeit für einen Test am Grenzübergang mehr als eine Stunde beträgt. Diese Ausnahme wird aufgehoben, sobald die Testkapazität in Svinesund für eine zügige Abwicklung vorhanden sind.
Überblick über die 32 legalen Grenzübergänge an der norwegischen inneren Schengengrenze:
Polizeidistrikt | Grenzübergangspunkt | Öffnungszeiten | Grenze |
Finnmark | Polmak / Tana | 08.00-20.00 | Land |
Finnmark | Karigasniemi / Karasjok | 08.00-20.00 | Land |
Finnmark | Kivilompolo / Kautokeino | 08.00-20.00 | Land |
Troms | Tromsø Flughafen Langenes | bei der Ankunft | Luft |
Troms | Der Heilige Wald (Kilpis) | 24 Stunden | Land |
Nordland | Bodø Flughafen | bei der Ankunft | Luft |
Nordland | Bjørnfjell | 24 Stunden | Land |
Nordland | Junkerdalen | 24 Stunden | Land |
Nordland | Umbukta | 24 Stunden | Land |
Trøndelag | Flughafen Trondheim Værnes | bei der Ankunft | Luft |
Trøndelag | Storlien | 24 Stunden | Land |
Trøndelag | Vauldalen / Røros | 24 Stunden | Land |
Møre und Romsdal | Ålesund Flughafen Vigra | bei der Ankunft | Luft |
Westen | Bergen Flughafen Flesland | bei der Ankunft | Luft |
Westen | Bergen Hafen | bei der Ankunft | Meer |
Südwesten | Stavanger Flughafen Sola | bei der Ankunft | Luft |
Südwesten | Haugesund Flughafen Karmøy | bei der Ankunft | Luft |
Südwesten | Risvika Hafen | bei der Ankunft | Meer |
Agder | Kristiansand Flughafen Kjevik | bei der Ankunft | Luft |
Agder | Kristiansand Hafen | bei der Ankunft | Meer |
Süd-Ost | Sandefjord Airport Torp | bei der Ankunft | Luft |
Süd-Ost | Larvik Hafen | bei der Ankunft | Meer |
Süd-Ost | Hafen von Sandefjord | bei der Ankunft | Meer |
Süd-Ost | Langesund Hafen | bei der Ankunft | Meer |
Inland | Støa | 08.00-21.00 | Land |
Inland | Magnormoen | 24 Stunden | Land |
Inland | Riksåsen | 08.00-15.30 | Land |
Osten | Oslo Flughafen Gardermoen | bei der Ankunft | Luft |
Osten | Ohr | 24 Stunden | Land |
Osten | E6 – Neuer Svinesund | 24 Stunden | Land |
Osten | Bjørkebekk | 08.00-15.30 | Land |
Oslo | Hafen von Oslo | bei der Ankunft | Meer |
Die Ausnahmen von den aktuellen Testanforderungen werden fortgesetzt. Dies bedeutet, dass folgende Personen nicht von der Pflicht betroffen sind, sich an der Grenzstation zu testen:
- Kinder unter 12 Jahren,
- Personen, die nach einer anerkannten Labormethode nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten Covid-19 erhalten haben,
- Personen, die gemäß § 6a von der Quarantänepflicht befreit sind,
- Personen, die gemäß § 6b Abs. 1 und 4 von der Quarantänepflicht befreit sind,
- Berufskraftfahrer des Fernverkehrs- und Zugpersonals gemäß § 6b Abs. 5
- Personen, die unbedingt erforderlich sind, um kritische soziale Funktionen ordnungsgemäß ausführen oder sich um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung kümmern zu können, vgl. § 6e, wenn es praktisch nicht möglich ist, Tests durchzuführen;
- Ausländer, die in den Einwanderungsbestimmungen § 1-4 oder § 1-5 aufgeführt sind und einen Diplomaten- oder Dienstpass vorlegen können, möglicherweise einen nationalen Pass in Kombination mit einem vom Außenministerium ausgestellten norwegischen Personalausweis oder in Kombination mit einem Schengen-Aufenthaltsausweis für Botschaftsmitarbeiter, seitlich akkreditiert Diplomaten und diplomatische Kuriere, vgl. Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit § 3 Buchstabe f
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Ministerium für Gesundheit und PflegeMinisterium für Justiz und öffentliche Sicherheit