142 Rechtsakte in das EWR-Abkommen aufgenommen

Brüssel, 5. Dezember 2025. Der EWR-Ausschuss, dem Norwegen, Island, Liechtenstein und die EU angehören, hat am 5. Dezember 142 Rechtsakte in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR aufgenommen. Das EWR-Abkommen gewährleistet, dass norwegische Unternehmen und Bürger im EU-Binnenmarkt die gleichen Bedingungen genießen wie Unternehmen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten. Voraussetzung für die Teilnahme Norwegens am Binnenmarkt ist, dass EU-Vorschriften, die den Binnenmarkt betreffen, kontinuierlich in das EWR-Abkommen aufgenommen werden. Der Ausschuss tagt in der Regel achtmal jährlich in Brüssel. Norwegens EU-Delegation in Brüssel vertritt Norwegen im Ausschuss.

Viele der jetzt in Kraft getretenen Rechtsakte betreffen den Lebensmittelbereich sowie Klima und Umwelt. Einige Rechtsakte haben keine Auswirkungen auf die norwegische Gesetzgebung, während andere Änderungen an bestehenden Verordnungen oder Gesetzen erfordern. Einige Rechtsakte wurden daher unter Vorbehalt der Zustimmung des Storting in Kraft gesetzt.

Im Namen der EWR/EFTA-Staaten sprach Island, das den Vorsitz innehat, das Thema Ferrolegierungen und den Prozess der Konsultationen an, die von nun an alle drei Monate im EWR-Ausschuss stattfinden sollen.

Diejenigen für den EWR relevanten Regeln, die in der EU verabschiedet wurden und in Kraft getreten sind, aber noch nicht in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden, werden Teil des sogenannten Rückstands. 

Wie die norwegische Regierung mitteilt, variiert die Größe des Bearbeitungsrückstands im Laufe der Zeit. Zum einen werden Rechtsakte aus der Liste des Bearbeitungsrückstands gestrichen, sobald sie im EWR-Ausschuss in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden, wie es derzeit der Fall ist.

Andererseits werden neue Rechtsakte in die Liste aufgenommen, sobald verabschiedete EU-Rechtsvorschriften, die auch für die EWR-/EFTA-Staaten gelten, in der EU in Kraft treten. Es wird daher immer einen gewissen Bearbeitungsrückstand geben.

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