In Norwegen nicht gezahlte Maut kann in EU-Ländern bald eingezogen werden

Maut oder nicht Maut? In Norwegen gibt es mehr als 300 Mautstationen. Sie sind durch blaue Schilder mit einem Kamerasymbol und »Kr« für norwegische Kronen gekennzeichnet. Die Maut in Norwegen wird elektronisch ermittelt. Abgerechnet wird sie über Epass24, eine Fahrzeuganmeldung vorab ist möglich.©BPN

Oslo, 2. Juli 2025. Autofahrer mit ausländischen Fahrzeugen können sich ab dem 1. August nicht mehr vor den Mautgebühren in Norwegen drücken. Dann tritt die EETS-Richtlinie (European Electronic Toll Service) auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Dieses System ermöglicht den Austausch von Fahrzeug- und Führerscheininformationen zwischen Behörden verschiedener europäischer Länder. Die Richtlinie stellt sicher, dass Fahrzeuge aus der gesamten EU und dem EWR mithilfe des EUCARIS-Systems identifiziert werden können. Fahrzeughalter, die ihre norwegischen Mautrechnungen nicht bezahlen oder in den vergangenen Jahren nicht bezahlt haben, müssen damit rechnen, entsprechend belangt zu werden. Mautgebühren gelten als gewöhnliche Geldforderungen und verjähren erst nach drei Jahren. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass die Einziehung nicht bezahlter Mautgebühren – auch für frühere Fahrten – so bald wie möglich nach Inkrafttreten der Richtlinie möglich sein wird, auch wenn die Anbindung an EUCARIS erst nach dem 1. August erfolgt.

„Für die Finanzierung unserer Straßen und das Vertrauen in das gesamte Mautsystem ist es wichtig, dass wir auch von ausländischen Fahrzeugen Maut erheben können. Es war jedoch eine Herausforderung, Fahrzeuge aus bestimmten europäischen Ländern zu identifizieren“, sagt Verkehrsminister Jon-Ivar Nygård. „Ich habe mich sehr für die Lösung dieser Herausforderungen eingesetzt, und wir haben bereits mit einzelnen Ländern verschiedene Lösungen gefunden. Jetzt freue ich mich, dass wir die Möglichkeit bekommen, Maut für mehr Fahrzeuge in Europa zu erheben.“

Die EETS-Richtlinie wurde am 7. Februar dieses Jahres in das EWR-Abkommen aufgenommen. Die Umsetzung dauerte unter anderem deshalb länger, weil Liechtenstein einen Vorbehalt zur parlamentarischen Behandlung eingelegt hatte. Dieser Vorbehalt wurde nun aufgehoben, und die Richtlinie kann ab dem 1. August im EWR in Kraft treten. Gleichzeitig treten notwendige Änderungen der norwegischen Vorschriften in Kraft.

Alle Fahrzeuge, die in Schweden und Norwegen fahren, müssen Straßenmautgebühren bezahlen. Die Mautgebühren werden automatisch registriert und eine Rechnung wird an die registrierte Adresse gesendet. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Fahrzeughalter ihre Mautgebühren automatisch bezahlen, indem sie sich für ein Epass24-Konto registrieren. Wenn ein Mietwagen benutzt wird, wird die Rechnung über die Autovermietung gestellt. Eine entsprechende Kaution wird bei der Vertragsunterzeichnung einbehalten.

Finden Sie hier Informationen zur Maut in Norwegen.

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