
Oslo, 25. August 2019. Die EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen einigten sich am 23. August 2019 mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay auf den Entwurf eines Freihandelsabkommens. Das Abkommen werde einen zollfreien Marktzugang für 99,3 Prozent der norwegischen Waren innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens gewährleisten und einen erheblich verbesserten Marktzugang für eine Reihe wichtiger Produkte bieten, teilt die Regierung mit.
59 Prozent der norwegischen Warenausfuhren seien ab Inkrafttreten des Abkommens zollfrei. Bei anderen Waren würden die Zölle über einen Zeitraum von vier bis 15 Jahren schrittweise gesenkt.
Wie die Regierung weiter mitteilt, bieten die Bestimmungen des Abkommens zu nichttarifären Handelshemmnissen, einschließlich Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen, technischen Handelshemmnissen, mengenmäßigen Beschränkungen, Einfuhrlizenzverfahren, Handelserleichterungen und anderen Zollfragen eine allgemeine Vorhersehbarkeit für norwegische Ausfuhren. Norwegische Dienstleister und Investoren erhielten mit diesem Abkommen in einer Reihe von Sektoren die Gleichbehandlung als nationale Dienstleister und Investoren.
Außerdem biete das Abkommen Marktzugang und Gleichbehandlung für eine Reihe von Seeverkehrsdiensten und verpflichte den Mercosur, bestimmte Handelshemmnisse für norwegische Anbieter abzubauen.
Wenn alle Elemente der Vereinbarung schriftlich festgehalten und zwischen den Vertragsparteien verteilt wurden, wird die gesamte Vereinbarung technisch und rechtlich überprüft. Danach wird der Vertrag von den Parteien unterzeichnet. Es gibt keinen vereinbarten Zeitpunkt oder Ort für die Unterzeichnung. Frühere Freihandelsabkommen, die über die EFTA geschlossen wurden, wurden normalerweise drei bis sechs Monate nach Aushandlung des Abkommens unterzeichnet.
Nachdem das Abkommen von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde, wird die Regierung dem Parlament, dem Storting, einen Vorschlag vorgelegen, in dem sie um Zustimmung zur Ratifizierung des Abkommens ersucht. Wenn die Unterzeichnung Anfang 2020 erfolgt, könnte im Frühjahr 2020 ein Vorschlag für das Storting eingereicht werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Erst wenn das Storting dem Abschluss des Abkommens zugestimmt hat, wird es von Norwegen ratifiziert. Das Freihandelsabkommen tritt für diejenigen Staaten in Kraft, die das Abkommen ratifiziert haben, nachdem mindestens ein Mercosur-Staat und ein EFTA-Staat das Abkommen ratifiziert haben. Für andere Vertragsparteien tritt das Abkommen nach der Ratifizierung in Kraft.
Finden Sie hier eine Zusammenfassung der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen.