Gesetzentwurf zur Begrenzung von Barzahlungen

©Norges Bank
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Oslo, 31. März 2017. In Norwegen soll für Händler künftig ein Limit von 40.000 NOK, ca. 4.400 Euro, für Geschäfte gelten, die mit Bargeld getätigt werden. Außerdem soll ein Zulassungs- und Aufsichtsregime für die Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmen sowie für die Land-zu-Land-Berichterstattung eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf gegen Geldwäsche sowie ein neues Wertpapiergesetzt hat das Finanzministerium vorgelegt. Die Betragsgrenze gilt nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen.

Die neuen Regelungen sollen helfen, Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Der Vorschlag beinhalte keine weiteren Beschränkungen für die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel, sagte Finanzministerin Siv Jensen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Geldwäschegesetzes erfüllt Norwegen die entsprechenden Bestimmungen des Europäischen Wirtschaftsraumes bezüglich der Geldwäscherichtlinie über die Beaufsichtigung von Händlern in Objekte und Unternehmensdienstleister.

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