Russland gewinnt Milliardenstreit um Immobilien auf Spitzbergen

Die russische Bergarbeiterstadt Barentsburg auf Spitzbergen©visitsvalbard

14. Mai 2026. Seit vielen Jahren versuchen drei ehemalige Aktionäre des russischen Öl- und Gaskonzerns Yukos in mehreren Ländern, vom russischen Staat Entschädigung für die Enteignung des Konzerns Anfang der 2000er Jahre zu erhalten, unter anderem auf Spitzbergen. Russland besitzt vier große staatliche Liegenschaften auf dem Archipel: Barentsburg, Pyramiden, Bohemanflya und Grumant. Die Gerichtsverfahren wurden vom Ständigen Schiedshof in Den Haag administriert. Mit Schiedssprüchen vom 18. Juli 2014 wurden den Klägern über 50 Milliarden US-Dollar zugesprochen. 2022 wies das Schweizer Bundesgericht die Vertragsverletzungsklage Russlands ab. Damit war der Schiedsspruch rechtskräftig und bindend. Allerdings zahlte Russland nicht. Die Kläger forderten daraufhin die Pfändung russischen Eigentums auf Spitzbergen.

Das Bezirksgericht Nord-Troms og Senja hat im Oktober vergangenen Jahres einen Pfandrechtsbeschluss auf das Eigentum des russischen staatlichen Unternehmens Trust Arktikugol auf Spitzbergen erlassen, um den 50-Milliarden-Schiedsspruch zu vollstrecken. Die Kläger erhielten eine Hypothek auf das Anwesen Bohemanflya, allerdings nicht auf die übrigen Immobilien Russlands auf Spitzbergen. Dagegen legten die ehemaligen Yukos-Aktionäre Berufung beim Bezirksgericht Hålogaland ein. Am 12. Mai 2026 hat das Bezirksgericht das alte Urteil aufgehoben und entschieden, dass das Eigentum als russisches Kulturgut unter staatliche Immunität fällt. Die Juristenplattform rett.no veröffentlichte folgendes Schreiben des Bezirksgerichtes:

„Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel daran, dass die Stätten einen wichtigen Teil des multinationalen Kulturerbes in der Arktis darstellen. Diese Kulturerbestätten sind in Norwegen registriert und teilweise geschützt. Dass diese Kulturerbestätten auch einen wichtigen faktischen Bestandteil des russischen Kulturerbes bilden, erscheint unwahrscheinlich. Angesichts der oben dargelegten Auslegung von Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens über die Staatenimmunität durch das Gericht kann dem Umstand, dass diese Kulturerbestätten nicht im russischen Register der Kulturerbestätten eingetragen sind, kein entscheidendes Gewicht beigemessen werden. Russland trägt, wie Norwegen, nationale Kulturerbestätten auf dem Gebiet eines anderen Staates nicht in nationale Register ein.“

BAHR-Partner Atle Skaldebø-Rød sagte gegenüber rett.no, Yukos werde die Entscheidung zweifellos vor das Berufungsgericht bringen.

Wie Nora Jox Fredstie, Partnerin für internationale Schiedsgerichtsbarkeit, DAC Beachcroft London, auf LinkedIn schreibt, wirft die Berufung rechtlich bedeutende Fragen nach norwegischem Recht und Völkerrecht auf. Spitzbergen unterliegt dem Svalbard-Vertrag von 1920, der Norwegen die Souveränität gewährt und gleichzeitig allen Vertragsparteien gleiche Handelsrechte garantiert. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob die Durchsetzung von russischem Staatseigentum auf Spitzbergen nach norwegischem Recht zulässig ist und ob der Vertrag solche Maßnahmen einschränkt.

Russland erhält 7,35 Millionen NOK als Entschädigung für Rechtskosten im Zusammenhang mit dem verlorenen Anspruch der Yukos-Aktionäre auf die Beschlagnahmung russischer Immobilien auf Spitzbergen.

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