Norwegische Polizei: Alkoholkontrolle nach Ankunft der Color-Line-Fähre aus Kiel

Wer auf der Fähre Kiel-Oslo zu lange und zu heftig gefeiert hat, sollte sich früh nicht ans Steuer setzen. In Norwegen liegt die Blutalkoholgrenze bei 0,2 Promille©Jørgen Syversen / Unternehmensbilder AS/Company Pictures AS

Oslo, 25. Mai 2025. Die Polizeidirektion Oslo hat am 25. Mai bei Ankunft der Color-Line-Fähre aus Kiel am Hjortneskaia in Oslo eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden rund 300 Fahrzeuge kontrolliert. Gegen zwei Autofahrer liegt eine Anzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss vor.

Die Blutalkoholgrenze in Norwegen liegt bei 0,2 Promille. Von Trunkenheit am Steuer spricht man, wenn man mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut hat. Dies führt dies in der Regel zum zeitweiligen Entzug des Führerscheins. Fahren Sie mit einem hohen Blutalkoholspiegel, droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Haben Sie Personen- oder Sachschäden verursacht, können Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet werden. Wenn Sie betrunken Auto gefahren sind, greift möglicherweise kein Unfallversicherungsschutz. 

Wie die norwegische Polizei auf ihrer Website mitteilt, ist Alkohol neben überhöhter Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für die schwersten Verkehrsunfälle. Als Droge zählen Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente.

Die Polizei kann bei einem Fahrer einen Alkoholtest oder einen vorläufigen Alkoholtest durchführen, wenn dieser zur Verkehrskontrolle angehalten wird. Die Polizei kann den Test auch durchführen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Das Ergebnis des Alkoholtests oder andere Umstände können für die Polizei Anlass zu der Annahme geben, dass der Fahrer Alkohol konsumiert hat oder unter dem Einfluss anderer Drogen oder Betäubungsmittel steht. Bei Bedarf kann der Fahrer zu zu einem Arzt zur Entnahme einer Blutprobe geschickt werden. Durch die Tests wird festgestellt, wie stark der Fahrer beeinträchtigt ist.

Wenn Sie sich weigern, einen Alkoholtest durchzuführen, werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung und einer Blutentnahme mitgenommen. Hat die Polizei den Verdacht, dass Sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten stehen, wird ebenfalls eine Blutuntersuchung durchgeführt. 

Finden Sie hier die gesetzlichen Bestimmungen zum Fahren unter Alkoholeinfluss und zum Fahren unter Einfluss anderer Drogen sowie zum Verlust des Führerscheins.

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