
Oslo, 1. August 2024. In Norwegen ist am 1. August ein neues Bildungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt den Schulalltag von 820.000 Kindern und Jugendlichen. Die größten Änderungen in den Vorschriften betreffen die praktische Umsetzung der erweiterten Rechte auf eine weiterführende Sekundarbildung. Die im Gesetz enthaltenen neuen Regeln sollen vor allem dazu beitragen, dass mehr Menschen in das Berufsleben einsteigen. Mit dem neuen Bildungsgesetz steht Schülern mehr Zeit zur Verfügung, um einen Abschluss der Sekundarstufe II zu erlangen. Das neue Gesetz klärt und spezifiziert auch die Regeln für das Schulumfeld, unter anderem, wann ein Lehrer bei Konflikten physisch eingreifen darf. Auch ein neues Hochschul- und Universitätsgesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Folgende neue Regeln wurden aufgenommen:
- Das Recht, bis zum Abschluss eine weiterführende Ausbildung zu absolvieren. Wenn Schüler in der gymnasialen Oberstufe ein oder mehrere Fächer nicht bestehen oder während des Studiums unterbrechen, haben sie Anspruch auf eine Ausbildung bis zum Abschluss. Früher hatten junge Menschen nur Anspruch auf drei Jahre Bildung.
- Das Recht, bis zur Bewerbungsfrist in dem Jahr, in dem Sie 19 Jahre alt werden, so oft sie möchten erneut eine Ausbildung im Sekundarbereich II zu wählen. Bisher hatten sie nur das Recht auf eine Wiederwahl.
- Das Recht, einen neuen Berufsabschluss zu machen, auch wenn sie bereits einen Abschluss besitzen oder ein Studium abgeschlossen haben. Nach dem alten Recht war nur ein Berufsabschluss möglich, und man hatte keinen Anspruch auf die Aufnahme von Berufsfächern, wenn man bereits eine Studienvorbereitung absolviert hatte.
- Erweiterte Zielgruppe für den Nachsorgedienst, da der Dienst Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr und nicht wie bisher nur bis zum 21. Lebensjahr betreuen soll. Dadurch können mehr junge Menschen, die die Schule und den Beruf abgebrochen haben, beim Einstieg in das Berufsleben unterstützt werden.
- Erweiterte Rechte für die Erwachsenenbildung. Darüber hinaus soll die Ausbildung in Modulen es mehr Menschen erleichtern, neue Fähigkeiten aufzubauen oder etwas zu Ende zu bringen, das sie begonnen, aber unterwegs unterbrochen haben.
„Die Regierung möchte, dass noch mehr Erwachsene zur Arbeit kommen und Teil des Berufslebens werden. Wenn die Schulung in kleineren Teilen absolviert werden kann, bietet sie eine flexiblere und individuellere Schulung für Erwachsene, angepasst an ihren Hintergrund und ihre Lebenssituation. Es sei wichtig, dass man einen Berufsabschluss machen könne, auch wenn man Ausgaben für Haus, Auto und Kinder im Kindergarten hat“, sagt Wissensministerin Kari Nessa Nordtun.
Das neue Schulgesetz führt im Wesentlichen die aktuellen Regelungen zum schulischen Umfeld fort. Schüler haben das Recht auf ein sicheres und gutes Schulumfeld, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung. Den Schulen obliege zudem die Pflicht zur präventiven Arbeit sowie eine Aktivitätspflicht, die besagt, dass das Schulpersonal im Einzelfall eingreifen müsse. Für das schulische Umfeld sei das Gemeinschaftserlebnis der Schülerinnen und Schüler wichtig, daher werde im neuen Gesetz geregelt, dass auch das schulische Umfeld die Inklusion fördern muss.
Das neue Gesetz mache klarer, dass der Schulleiter in Fällen, in denen einem Lehrer vorgeworfen wird, einen Schüler verletzt zu haben, den Schuleigentümer nicht benachrichtigen muss, wenn die Anschuldigung offensichtlich unbegründet ist. In allen anderen Fällen bestehe weiterhin eine Meldepflicht des Schulleiters, so dass die Rechtssicherheit der Schüler durch die Änderung nicht geschwächt wird.
Die Schule müsse ein Ort sein, an dem sich sowohl Schüler als auch Lehrer sicher und wohlfühlen. Viele Lehrer hätten zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht sicher sind, welchen Spielraum sie haben, um physisch einzugreifen, wenn eine unerwünschte Situation eintritt. Daher sei nun gesetzlich vorgeschrieben, dass das Schulpersonal physisch eingreifen kann, um Personen- oder Sachschäden zu verhindern.
„Ein physisches Eingreifen muss das letzte Mittel sein. Kein Lehrer möchte in solche Situationen geraten, aber gelegentlich kann es notwendig sein. Es ist wichtig, dass die Schüler wissen, dass der Lehrer der Chef im Klassenzimmer ist“, sagt Nordtun.
Die Regierung hat außerdem einen Vorschlag zur Konsultation vorgelegt, wonach Lehrer bei Bedarf physisch eingreifen können, um zu verhindern, dass ein Schüler den Unterricht anderer Schüler erheblich stört.
Das Gesetz betrifft auch die Berufsausbildung. Wer als Auszubildender in einem Betrieb die Berufs- oder Lehrlingsprüfung nicht besteht und seinen Ausbildungsvertrag nicht verlängert bzw. keinen neuen Vertrag erhalten hat, hat Anspruch auf eine weitere Ausbildung. Die Kreisgemeinde muss so weit wie möglich dafür sorgen, dass die Lehrlinge eine weitere Ausbildung in demselben Fach erhalten, in dem sie ihre Lehrzeit absolviert haben.
Finden Sie hier das neue Bildungsgesetz.
Finden Sie hier das neue Hochschul- und Universitätsgesetz.
