
Luxemburg, 25. Juli 2018. Norwegens beliebter Schokoladenriegel Kvikk Lunsj darf weiter in Europa vertrieben werden. Das bestätigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé. Der Hersteller von KitKat wollte mit einem Markenschutz für die vier Fingern ähnelnde Form seines Snacks erreichen, dass das norwegische Produkt des Konzerns Freia nicht mehr in dieser Form in der EU vertrieben werden darf.
Im Jahr 2002 hatte das Unternehmen Nestlé beim EUIPO die dreidimensionale Form, die dem von ihr vermarkteten Produkt „Kit Kat 4 Finger“ entspricht und die dem norwegischen Snack Kvikk Lunsj ähnlich ist, als Unionsmarke angemeldet. Dagegen hat der Konzern Mondelez UK Holdings & Service, der den Hersteller von Kvikk Lunsj, den norwegischen Lebensmittelkonzern Kraft Food Freia, 1993 übernommen hatte, geklagt.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) muss nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes nun erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts „Kit Kat 4 Finger“ als Unionsmarke aufrechterhalten werden kann.
Die Marke Kvikk Lunsj ist über 80 Jahre alt. Der Snack kam 1937 auf den Markt, zwei Jahre, nachdem KitKat erstmals in den Regalen stand. Der Name dieses Produkts ließe sich etwa mit „schnelle Mahlzeit“ übersetzen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung zum Urteil Société des produits Nestlé SA / Mondelez UK Holdings & Services.