Schlagwort: Kollektiver Schutz

Kein kollektiver Schutz mehr in Norwegen für Ukrainer aus sicheren Gebieten

Die Ministerin für Arbeit und Integration Tonje Brenna und die Ministerin für Justiz und Notsituationen Emilie Enger Mehl während der Pressekonferenz©Simen Gald / Ministerium für Beschäftigung und Integration

Oslo, 27. September 2024. Menschen, die aus Gebieten in der Ukraine nach Norwegen kommen, die die Immigrationsbehörde UDI als sicher erachtet, werden künftig nach den üblichen Asylbestimmungen behandelt. Bisher erhielt die überwiegende Mehrheit der Ukrainer vorübergehenden kollektiven Schutz, ohne dass die Behörden jeden Antrag einzeln bearbeitet haben. Die Änderungen gelten ab sofort, allerdings nicht für Ukrainer und nahe Familienangehörige, die bereits in Norwegen Schutz erhalten haben. Sie gelten auch nicht für Patienten und deren Angehörige, die aus der Ukraine nach Norwegen evakuiert wurden. Wie die Regierung mitteilt kamen bisher im Jahr 2024 zehn Prozent der Ukraine aus Gebieten, die die Immigrationsbehörde als sicher einstuft.

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