Schlagwort: Kohlendioxid-Speicherungsgesetz

Bundeskabinett beschließt Carbon Management-Strategie und Gesetzentwurf zur Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Seit mehreren Jahren sind Norwegen und Deutschland bezüglich des Einsatzes der CCS-Technologie miteinander im Gespräch. Im Bild: Pressekonferenz mit Ministerpräsident Jonas Gahr Støre und Wirtschaftsminister Robert Habeck am 16. März 2022 in Oslo.©regjeringen.no

Berlin, 29. Mai 2024. Die Bundesregierung hat am 29. Mai die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie (CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Demnach sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Speicherung von CO₂ unter dem Meeresboden innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden von der CO₂-Speicherung ausgeschlossen. Staatliche Förderung für CCS/CCU soll es nur auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen geben wie in der Zementindustrie oder der Abfallwirtschaft. Damit werde auch klargestellt, dass für CCS/CCU-Anwendungen an mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerken keine Förderung erfolgt. Auch soll die Änderung des London-Protokoll ratifiziert werden, die einen Transport und eine Speicherung von CO2 ins Ausland erlaubt. Weitere Angaben hierzu sind allerdings in den Dokumenten nicht zu finden, zumal der Ratifizierung des London Protokolls noch bilaterale Verträge zum grenzüberschreitenden Transport folgen müssen. Sowohl die Carbon Management-Strategie als auch der Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes müssen vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss zustimmen.

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Wintershall Dea: Deutschland soll Transport von CO2 ins Ausland schnellstmöglich genehmigen

Heidelberg Materials baut derzeit in Brevik die weltweit erste Anlage zur CO2-Abscheidung im industriellen Maßstab in der Zementindustrie. Bei seinem Norwegen-Besuch Anfang Januar informierte sich Wirtschaftsminister Robert Habeck über die CCS-Lösung.©Dag Jenssen/Heidelberg Materials

Berlin, 17. Januar 2023. Deutschland sollte schnellstmöglich die gesetzlichen Hürden für den Transport von Kohlendioxidden beseitigen, damit deutsche Industrieunternehmen abgeschiedenes CO2 zur Lagerung unter dem Meeresboden ins Ausland bringen können. Klaus Langemann, SVP Carbon Management und Hydrogen bei Wintershall Dea, forderte die deutschen Gesetzgeber am 17. Januar auf dem Handelsblatt Energiegipfel in Berlin auf, endlich den geänderten Artikel 6 des London-Protokolls zu ratifizieren und damit die Voraussetzungen für den Transport von CO2 in Nachbarländer zu schaffen. Zudem müssten bilaterale Abkommen mit CO2-Empfängerländern abgeschlossen werden. Dänemark und Belgien haben im Oktober 2022 ein solches Abkommen geschlossen. Diesem Beispiel soll Deutschland folgen, um als Industriestandort wettbewerbsfähig zu bleiben. In einer Pressemitteilung wies Wintershall Dea darauf hin, dass der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022 zwar gesunken sei, die Emissionen aber trotzdem gestiegen sind.

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