
Berlin, 30. Januar 2026. Deutsche Unternehmen dürfen jetzt CO2, das aus Industrieanlagen abgeschieden wurde, ins Ausland zur dauerhaften Lagerung transportieren. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am 30. Januar mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Speicherung darf innerhalb von Hochseegebieten erfolgen, die sich nicht in der deutschen Wirtschaftszone befinden. Eine Einlagerung auf deutschem Territorium ist nicht erlaubt.
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