
Luxemburg, 5. März 2025. Am 5. März erging das Urteil des EFTA-Gerichtshofs im Rechtsstreit der Umweltverbände Friends of the Earth Norway und anderer Umweltorganisationen gegen die norwegische Regierung um die Genehmigung der Ablagerung von Bergbauabfällen im Førdefjord. BusinessPortal Norwegen hat in mehreren Beiträgen darüber berichtet. Mit dem Urteil beantwortete der Gerichtshof die vom norwegischen Berufungsgericht Borgarting (Borgarting lagmannsrett) vorgelegten Fragen zur Auslegung des Begriffs des „übergeordneten öffentlichen Interesses“ in Artikel 4 Absatz 7 Buchstabe c der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der Gerichtshof befand, dass Artikel 4 Absatz 7 Buchstabe c unter allen Umständen eine Abwägung der betroffenen Interessen verlangt, um das Vorliegen eines übergeordneten öffentlichen Interesses festzustellen. Das öffentliche Interesse müsse gegenüber dem Umweltziel, die Zustandsverschlechterung von Oberflächengewässern zu verhindern, überwiegen. Welche Faktoren bei der Feststellung des Vorliegens eines übergeordneten öffentlichen Interesses relevant sind, müsse im Einzelfall geprüft werden.
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