Schlagwort: Beherberungssteuer

Norwegens Regierung legt Gesetzentwurf für Touristensteuer in Kommunen auf dem Festland und auf Spitzbergen vor

Bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises dürfen Kommunen künftig als Beherbergungssteuer für die Vermietung einfordern. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und touristischer Dienstleistungen genutzt werden. ©BPPN

Oslo, 20. November 2024. Angesichts des zunehmenden Tourismus will die Regierung den norwegischen Gemeinden die Möglichkeit geben, Besucherbeiträge einzuführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt vorgelegt. Er sieht eine Obergrenze für die Beherbergungssteuer von fünf Prozent bezogen auf den Übernachtungspreis, exklusive Mehrwertsteuer, vor. Der Vorschlag gilt für Hotels, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Herbergen, Privatvermieter, Hotelschiffe, Freizeitboote in Gästehäfen und andere Quartiere. Plattformunternehmen wie Airbnb, FINN.no und Co. sind zur Erhebung und Abführung der Beherbergungssteuer verpflichtet, wenn sie die Zahlung im Auftrag des Vermieters abwickeln. In einem nächsten Schritt wird geprüft, wie auch die Kreuzfahrtbranche in die Finanzierung eingebunden werden kann.

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