Historisches Urteil des Obersten Gerichtshofs in Norwegen: Umweltverbände gewinnen im Fall Engebø

Ein großes Lob für den Førdefjord! Truls Gulowsen, Vorsitzender des Norwegischen Naturschutzverbandes, und Sigrid Hoddevik Losnegård, Vorsitzende von Natur und Jugend, zusammen mit den Parteiassistenten Eldar Berli, Generalsekretär des Norwegischen Jäger- und Fischerverbandes, und Torfinn Evensen, Generalsekretär der Norwegischen Lachsflüsse (links). Rechts: die Anwälte Amund Noss und Asle Bjelland von CMS Kluge.
Freude bei den Klägern und ihren Partnern: Truls Gulowsen, Vorsitzender des Norwegischen Naturschutzverbandes, und Sigrid Hoddevik Losnegård, Vorsitzende von Natur und Jugend, Eldar Berli, Generalsekretär des Norwegischen Jäger- und Fischerverbandes, und Torfinn Evensen, Generalsekretär der Norwegischen Lachsflüsse, Rechts die Anwälte Amund Noss und Asle Bjelland von CMS Kluge. ©Natur und Umwelt/ Tor Bjarne Christensen

Oslo, 17. Juni 2026. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Entsorgung von Bergbauabfällen des Unternehmens Engebø im Førdefjorden hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die erteilten Genehmigungen der Regierung zur Lagerung des Abraums im Fjord ungültig sind. Der Norwegische Naturschutzverband und die Organisation Natur und Jugend, die gegen den Staat geklagt hatten, haben damit in einem der aufsehenerregendsten Fälle der Umweltbewegung gesiegt. Sie fordern nun einen sofortigen Stopp der Lagerung von Abraum im Fjord. Die Regierung muss die Angelegenheit nun neu bewerten.

„Wir nehmen das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und werden es eingehend prüfen. Gleichzeitig bleibt das Ziel der Regierung unverändert: Wir räumen der Rohstoffindustrie hohe Priorität ein und werden unsere Anstrengungen weiter verstärken, um die Realisierung weiterer Projekte zu gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir sowohl Umweltaspekte als auch den Bedarf an kritischen Rohstoffen“, erklärte Handels- und Industrieministerin Cecilie Myrseth.

Engebøfjellet beherbergt eines der weltweit größten bekannten Vorkommen des Titanrohstoffs Rutil. In Europa verfügen nur Norwegen und die Ukraine über solch bedeutende Vorkommen. Die EU hat ein großes Defizit an Titanrohstoffen und ist vollständig von Importen abhängig.

Im Jahr 2015 erhielt das Unternehmen Engebø Rutile and Garnet AS, eine hundertprozentige Tochter der Nordic Mining ASA, eine Genehmigung nach dem Umweltverschmutzungsgesetz für den Abbau von Rohstoffen mit anschließender Meeresdeponie in Naustdal im Sunnfjord. Die Betriebserlaubnis wurde 2020 erteilt. Wie das Umweltministerium mitteilt, stellte die Einleitungsgenehmigung strenge Anforderungen an Emissionen, Umweltüberwachung und Berichterstattung.

Der norwegische Naturschutzverband und Natur und Jugend waren allerdings der Ansicht, dass die Genehmigungen für die Bergbauaktivitäten unter anderem gegen die EU-Wasserrichtlinie verstießen, und reichten Klage gegen den Staat ein. Das Bezirksgericht kam zu dem Schluss, dass die Genehmigungen gemäß dem Umweltverschmutzungsgesetz und die Betriebskonzession gültig waren. Der Staat verlor zwar vor dem Berufungsgericht, legte aber Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. Dieser bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichtes.

„Dieses Urteil wird auch für andere Fälle weitreichende Konsequenzen haben. Die Behörden dürfen die Verschmutzung von Fjorden, Flüssen oder Gewässern künftig nicht mehr ohne triftigen Grund zulassen. Wir haben heute festgelegt, dass die Schwelle deutlich höher liegt als bisher üblich. Das wird viel Natur retten“, sagt Sigrid Hoddevik Losnegård, Leiterin von Natur und Jugend.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs erklärt sowohl die Einleitungsgenehmigung als auch die Betriebsgenehmigung für ungültig. Es wurde nun klargestellt, dass die Genehmigungen gegen die EU-Wasserrichtlinie verstoßen, die besagt, dass eine Genehmigung zur Verschmutzung eines Gewässers nur bei einem zwingend öffentlichen Interesse erteilt werden darf. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Gewinnung der Mineralien Rutil und Granat durch Nordic Mining nicht unter die Ausnahmeregelungen fällt. Die Einleitungsgenehmigung aus dem Jahr 2016 verweist auf erwartete Einnahmen für den Staat, die Gemeinde und private Akteure sowie auf positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Siedlungsentwicklung auf lokaler und regionaler Ebene. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs erfüllen diese Erwägungen nicht die Voraussetzung eines überwiegenden öffentlichen Interesses, wie sie vom EFTA-Gerichtshof ausgelegt wird. Der Staat hat zwar darauf hingewiesen, dass der Bergbau die Versorgungssicherheit mit strategischen Mineralien gewährleistet, doch sind die entsprechenden Entscheidungen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs durch solche Erwägungen nicht gerechtfertigt. 

Wie der Oberste Gerichtshof mitteilt, gibt das Urteil Orientierungshilfe zu den Anforderungen der Wasserverordnung und der Wasserrahmenrichtlinie für die Erteilung von Genehmigungen für eine Tätigkeit, die die Qualität eines Gewässers beeinträchtigen kann.

Die Umweltorganisationen gehen davon aus, dass der Sieg vor dem Obersten Gerichtshof weit über den Førdefjord hinausreichende Folgen haben wird. Zusammen mit dem Gutachten des EFTA-Gerichtshofs werde er einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in Norwegen und allen Ländern schaffen, die die EU-Wasserrichtlinie ratifiziert haben. Dies bedeute, dass der Fall Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der über 160.000 Wasserressourcen in der EU und den EFTA-Staaten haben wird, heißt es in einer Pressemitteilung.

Insgesamt engagierten sich 43 Organisationen und Gruppen für das Anliegen der Umweltverbände, darunter der Norwegische Jäger- und Fischerverband und die Norwegischen Lachsflüsse, der norwegische Tourismusverband, der Norwegische Fischerverband, der Norwegische Samenverband, Virke Reiseliv sowie die Parteien Venstre, MDG, SV und Rødt.

Bereits im Oktober 2021 hat das Oberste Gericht Norwegens eine Genehmigung des damaligen Energieministeriums zum Bau von Windkraftanlagen auf Rentier-Weideflächen auf der Halbinsel Fosen aus dem Jahr 2013 für rechtswidrig erklärt. 

Die Kosten des Obersten Gerichtshofs trägt der Staat, vertreten durch das Ministerium für Klima und Umwelt sowie das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei, Engebø Rutile und Garnet AS sowie Norsk Industri. Innerhalb von zwei Wochen nach Urteilsverkündung müssen 3.412.920 Kronen an die beiden Umweltverbände gezahlt werden. Die Kosten des Bezirksgerichts wurden ebenfalls dem Staat auferlegt, vertreten durch das Ministerium für Klima und Umwelt sowie das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei. Hier beträgt die Summe 6.475.000 Kronen.

Nordic Mining ASA ist an der Osloer Börse notiert. Die drei größten investoren sind MORGAN STANLEY & CO. INT. PLC. mit Sitz in Großbritannien, IWATANI CORPORATION mit Sitz in Japan und FJORDAVEGEN HOLDING AS mit Sitz in Norwegen.

Lesen Sie hier das Urteil nach.

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