
Oslo, 11. September 2025. Norwegens Regierung legt einen Vorschlag zur Konsultation vor, wie die überarbeitete EU-Verordnung über multimodale Reiseinformationsdienste (MMTIS) in norwegisches Recht umgesetzt werden soll. Die Verordnung gilt bereits in der EU und wird demnächst auch in das EWR-Abkommen aufgenommen, sodass sie auch in Norwegen Anwendung finden wird. Die Regelungen sollen es Bürgern erleichtern, sich einen Überblick über Reisemöglichkeiten zu verschaffen. Der Verordnungsentwurf des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation beinhaltet die Regeln für den Datenaustausch für verschiedene Verkehrsdienste.
Die neuen Vorschriften verpflichten alle Verkehrs- und Mobilitätsunternehmen, die über Daten zu Abfahrtszeiten, Preisen, Verspätungen, Klima- und Umweltauswirkungen sowie Fahrkartenkäufen verfügen, diese Informationen in festgelegten Formaten über einen nationalen Zugangspunkt zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sollen Reisenden in Reiseplanern – sowohl in Apps als auch auf Websites – zur Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen können etablierte Lösungen für den Datenaustausch nutzen, beispielsweise über Entur.
Auf dieser Plattform soll auch ersichtlich sein, wo sich der nächste Elektroroller befindet und wo es in der Nähe einen freien Parkplatz gibt.
„Darüber hinaus schlägt das Ministerium vor, Informationen über die Auslastung von Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Zügen verpflichtend zu veröffentlichen. Auf diese Weise können Fahrgäste ihre Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln besser planen. Da auch historische Daten zur Verfügung gestellt werden, können Fahrgäste ihre Rechte leichter geltend machen, beispielsweise bei größeren Verspätungen“, so der Verkehrsminister.
Nach Angaben des Ministeriums verlangen die neuen Vorschriften von den Betreibern nicht, neue Daten zu erstellen. Nur Betreiber, die bereits über digitale Informationen zu einem Dienst verfügen, unterliegen den gemeinsamen Regeln.
Die Vorschriften werden durch Änderungen der aktuellen Regeln zu multimodalen Reiseinformationsdiensten auf Grundlage des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme (ITS-Gesetz) eingeführt.
