Strengere Anforderungen an touristische Fischerei in Norwegen

Ab 1. August gelten einige neue Regelungen für Freizeitangler. Weitere Veränderungen sind für das kommende Jahr vorgesehen.©BPN

Oslo, 1. Juli 2025. Touristische Fischereiunternehmen müssen ab dem 1. August täglich ihren Fang melden. Für die Nutzung von Exportquoten wird eine Altersgrenze von zwölf Jahren eingeführt. Außerdem gibt es strengere Anforderungen an die Exportdokumentation beim Grenzübertritt. Die Exportquote wird ab dem nächsten Jahr schrittweise gesenkt: 2026 zweimal jährlich auf 15 kg und ab 2027 zweimal jährlich auf 10 kg. Das teilt das Fischerei- und Meeresministerium mit. Mit diesen Maßnahmen soll eine nachhaltigere touristische Fischereiindustrie gewährleistet werden.

„Die Regierung wird eine nachhaltige touristische Fischerei fördern, in der die Touristen jeden einzelnen Fisch besser pflegen und das Erlebnis im Mittelpunkt steht. Die Pflicht zur täglichen Fangmeldung liefert uns eine bessere Datengrundlage für den Fang in der touristischen Fischerei – was für eine nachhaltige Fischerei unerlässlich ist. Die Altersgrenze und die strengeren Anforderungen an die Exportdokumente werden zudem die wichtige Kontrollarbeit der Zollverwaltung erleichtern“, sagt Fischerei- und Meeresministerin Marianne Sivertsen Næss. „Ich habe die Meinung der Tourismusfischereibranche gehört. Sie sagt, dass eine Reduzierung ab dieser Saison große Unsicherheit für sie und ihre Gäste mit sich bringen würde. Deshalb ändern wir die Quote in diesem Jahr nicht. Ich denke, das gibt der Branche genügend Zeit, sich auf einen Tourismus zu konzentrieren, der das Angelerlebnis in den Mittelpunkt stellt.“

In der Konsultation wurde unter anderem auch ein Einfrierverbot vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sollen vor ihrer endgültigen Umsetzung weiter geprüft werden. Die zur Konsultation stehenden Vorschläge seien nur Teile der Vorschläge, die im Bericht der Arbeitsgruppe der Fischereidirektion im vergangenen Jahr vorgelegt wurden. Dieser enthielt auch Vorschläge für Angellizenzen für Touristenfischer, Besitzgrenzen und strengere Anforderungen an Registrierung und Berichterstattung für touristische Fischereiaktivitäten.

Die Fischereidirektion prüft derzeit weitere Maßnahmen. Noch in diesem Jahr soll es eine neue Anhörung geben.

Die Maßnahmen

  • Ab dem 1. August dieses Jahres müssen touristische Fischereiunternehmen ihre Fänge täglich melden.
  • Ab dem 1. August dieses Jahres wird eine Altersgrenze von zwölf Jahren eingeführt, um die Exportquote nutzen zu können.
  • Ab dem 1. August dieses Jahres gelten beim Grenzübertritt strengere Anforderungen an die Ausfuhrdokumente.
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die Exportquote auf zweimal jährlich 15 kg reduziert, ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Quote dann zweimal jährlich 10 kg.

Weitere Informationen finden Sie beim Norwegischen Jäger- und Fischereiverband und bei der norwegischen Fischereidirektion

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