Touristen-Hotspots in Norwegen können ab 2026 Besucherbeitrag erheben

Gemeinden mit vielen Touristen können die Gelder aus der Touristensteuer für öffentliche Einrichtungen wie Wanderwege, Toiletten oder die Abfallentsorgung verwenden.©BPN

Oslo, 10. Juni 2025. Das norwegische Parlament Storting hat ein Gesetz über Besuchergebühren verabschiedet. Der Vorschlag der Regierung, dass generell Übernachtungsgebühren für Unterkünfte auf dem Festland erhoben werden dürfen, wurde nicht angenommen. Stattdessen beschloss das Storting, dass nur Gemeinden mit einer besonders hohen Tourismusbelastung unter bestimmten Bedingungen Regelungen zu Übernachtungsgebühren in Höhe von drei Prozent erlassen dürfen. Diese müssen dokumentiert und vom Ministerium genehmigt werden, bevor die Gebühr in Kraft treten kann. Kreuzfahrtschiffe sollen die Steuer generell bezahlen, Campingplätze und Gästehäfen sind vom Besucherbeitrag ausgenommen. Auch eine allgemeine Hotelsteuer wird es nicht geben.

Die Touristensteuer soll noch vor der Sommersaison 2026 eingeführt werden. In spätestens drei Jahren nach Inkrafttreten soll das Gesetz evaluiert werden. Momentan sind noch zahlreiche Fragen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes offen.

Gemeinden, die eine Kurtaxe einführen wollen, müssen unter anderem die tatsächliche Belastung ihrer öffentlichen Güter und Infrastrukturen durch Touristen nachweisen, einen Plan für die Verwendung der Einnahmen erstellen und die Wirtschaft einbeziehen. 

„Es ist gut, dass wir eine allgemeine Hotelsteuer in vielen Gemeinden des Landes verhindern konnten. Unser Ziel ist es, dass die Hotelsteuer eher die Ausnahme als die Regel bleibt und nur in wenigen Gemeinden eingeführt wird, in denen tatsächlicher und nachweisbarer Druck besteht“, sagt Kristin Krohn Devold, Geschäftsführerin des Branchenverbandes Tourismus. Sie begrüßt auch, dass Kreuzfahrtschiffe besteuert werden können und Campingplätze und Yachthäfen von der Steuer ausgeschlossen sind.  

Die aus der Tourismussteuer erzielten Einnahmen dürfen nicht zur Sanierung kommunaler Haushalte verwendet werden. Sie sollen ausschließlich zur Finanzierung tourismusbezogener öffentlicher Güter wie der Bereitstellung von Wanderwegen, Toiletten, Abfallentsorgung und Informationsaktivitäten verwendet werden. Ziel des Gesetzes ist es, Reiseziele für Touristen attraktiver zu machen und die Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu verringern.

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