Norwegen verbietet Vermarktung ungesunder Lebensmittel und Getränke an Kinder

Der Verkauf an Kinder und Jugendliche bleibt weiterhin legal, die Vermarktung ungesunder Produkte jedoch ist illegal.©Colourbox

Oslo, 25. April 2025. Norwegens Regierung hat eine Verordnung verabschiedet, die die Vermarktung ungesunder Lebensmittel und Getränke, die sich speziell an Kinder richten, verbietet. Die Verordnung trat am 25. April 2025 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Damit soll der Branche Zeit gegeben werden, sich an die Verordnung anzupassen. Die Regelungen sollen Kinder stärker als heute vor der Vermarktung ungesunder Lebensmittel und Getränke schützen. Der Verkauf dieser Waren an Kinder und Jugendliche werde weiterhin legal sein, die Vermarktung ungesunder Produkte darf sich aber nicht auf Kinder und Jugendliche richten, teilt das Gesundheitsministerium mit. Dies sei illegal.

„Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche gesund sind und es ihnen leicht fällt, im Alltag gute Entscheidungen zu treffen. „Die Regierung setzt diese Maßnahme um, weil es uns ein Anliegen ist, unsere Kinder und ihre Gesundheit zu schützen“, sagt Gesundheits- und Sozialminister Jan Christian Vestre. Norwegen sei mit dieser Regelung Vorreiter. Die Regierung übernehme Verantwortung und sorge dafür, dass weniger Kinder einem negativen Druck ausgesetzt werden, der zu einer ungesunden Ernährung führt, die wiederum der Gesundheit der Kinder schaden kann.

Die Vorschriften basieren auf dem Selbstregulierungssystem der Branche, dem Food Industry Professional Committee (MFU), gehen in bestimmten Bereichen jedoch darüber hinaus. Die Regierung möchte unter anderem alle Kinder bis 18 Jahre schützen, eine aktive Aufsicht gewährleisten und Verstöße gegen die Vorschriften mit Reaktionen der Gesundheitsdirektion verfolgen.

Verboten wird die Vermarktung der ungesündesten Produkte wie Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke, Eiscreme und Energydrinks, die sich speziell an Kinder richtet. Bei anderen Produkten wie etwa Frühstücksflocken, Joghurt und Fast Food werden je nach Kategorie Grenzwerte für unterschiedliche Nährstoffe berücksichtigt, um die ungesündesten Produkte dieser Kategorien einzubeziehen. Bei Frühstückscerealien beispielsweise entscheidet der Zucker- und Ballaststoffgehalt darüber, ob das Produkt speziell für Kinder vermarktet werden kann oder nicht.

Eine Ausnahme wurde unter anderem für die Verwendung von Marken im Zusammenhang mit Sponsoring geschaffen, sofern es sich nicht um Marken für konkrete Produkte handelt, die in der Produktliste aufgeführt sind.

Vorschriften zum Verbot der Vermarktung bestimmter Lebensmittel, die sich insbesondere an Kinder richten (lovdata.no)

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