Vy verlängert nach Querelen den Wartungsvertrag mit Mantena

In der Unterhalts-Werkstätte von Mantena in Oslo Grorud bleiben die Flirt-Züge von Vy auch weiterhin das gewohnte Bild. Gegen die Konkurrenz-Offerte von Stadler wurden sämtliche Register gezogen.©Mantena

Oslo, 11. Oktober 2024. Vygruppen AS, das größte Verkehrsunternehmen in Norwegen und Betreiber der meisten Züge, verlängert den Wartungsvertrag mit Mantena in Oslo Grorud um weitere vier Jahre. Die Aufträge von Vy erreichen 50 Prozent des Auftragsvolumens von Mantena. Das bestehende Abkommen läuft im Jahr 2026 aus. Der neue Vertrag  im Wert von 500 Millionen Kronen beinhaltet zur Hauptsache die Wartung der Drehgestelle der 150 Flirt-Triebzüge von Stadler Rail, der größten Fahrzeuge-Serie auf dem norwegischen Schienennetz. Sowohl Vy wie auch Mantena sind aus der ehemaligen Norges Statsbaner (NSB) hervorgegangen. 

Dieser Entscheidung ging ein unschönes Gerangel voraus. Denn Vy wollte den Wartungsauftrag zunächst für zehn Jahre an den Schweizer Konzern Stadler Rail AG mit Sitz im schweizerischen Bussnang vergeben, trotz der günstigeren Offerte von Mantena. Diese hatte sich besonders im vergangenen harten Winter keinen guten Ruf erworben. Es dauerte jeweils eine lange Zeit, bis die infolge von sehr viel Schnee und Eis beschädigten Züge von Mantena endlich repariert waren. Dadurch fehlten dem Betrieb ständig die dringend benötigten Fahrzeuge und „Buss for tog“ wurde zum lästigen Normalfall. 

Um die beabsichtigte Auftragsvergabe von Vy an Stadler zu verhindern, wurden sämtliche Register gezogen. Zunächst hat Mantena auf dem Rechtsweg eine einstweilige Verfügung gegen eine Auftragsvergabe an Stadler erwirkt. Stadler wurde unterstellt, die gesamten Arbeiten im Ausland durchführen zu wollen. Dies wurde von Stadler bestritten und ausführlich widerlegt. Danach schaltete sich sogar noch die norwegische Armee mit strategischen Bedenken ein. Dem widersprach Vy, dass nämlich die Eisenbahn in einem Ausschreibungsverfahren keiner Notfallverordnung unterstehe. Bisher ist nicht bekannt, ob Stadler seinerseits Rechtsmittel zu ergreifen gedenkt. 

Jürg Streuli, Fachjournalist
juerg.streuli@hispeed.ch

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