
Oslo, 6. Oktober 2023. Norwegens Regierung legte am 6. Oktober einen angepassten Gesetzesvorschlag zur Erbbauzinssteuer auf Windenergie an Land ab 2024 vor. Der Vorschlag soll der Gemeinschaft einen größeren Anteil an den Werten der Windenergiebranche sichern, heißt es in einer Pressemitteilung. Vor allem die Gemeinden, auf deren Ländereien Onshore-Windparks gebaut werden, sollen von der neuen Steuer profitieren. Zunächst werde der Staat nur über geringe Einnahmen verfügen, unter anderem aufgrund großzügiger Übergangsregelungen für die Industrie. Die Grundzinssteuer soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
„Es ist in Norwegen eine lange und gute Tradition, dass Werte, die mit unseren gemeinsamen Ressourcen geschaffen werden, auch der Gemeinschaft zugute kommen. Es ist eine Tradition, die dem Land gute Dienste geleistet hat. Deshalb halte es die Regierung für richtig, eine Erbbauzinssteuer auf Windenergie an Land einzuführen“, sagt Premierminister Jonas Gahr Støre.
Nach den Worten des Finanzministers Trygve Slagsvold Vedum verfügt Norwegen über eine der besten Windressourcen in Europa. Angesichts der aktuellen Preis- und Kostenaussichten würden die norwegischen Windressourcen in den kommenden Jahren wertvoll sein.
Norwegen besteuert Wasserkraft seit 1911 im Rahmen der Konzessionsregelungen, die Erbpachtsteuer wurde 1997 eingeführt. Seit 1975 gibt es eine Sondersteuer auf Erdöl, die zum Aufbau des Pensionsfonds der Regierung beigetragen hat. In diesem Jahr hat die Regierung eine Erbpachtsteuer für die Aquakulturindustrie eingeführt.
Die Regierung schlägt für Windenergie einen effektiven Steuersatz von 35 Prozent und eine Ausgestaltung der Steuer als Cashflow-Steuer mit unmittelbarer Abbuchung der Investitionskosten vor. Damit berücksichtigt sie Einwände aus der Industrie. Ursprünglich war ein Steuersatz von 40 Prozent geplant.
Grundsätzlich orientieren sich die Erträge aus der Stromproduktion am Spotmarktpreis. Bei Verträgen, die vor dem 28. September 2022 abgeschlossen werden, gilt der Vertragspreis als Grundlage. Eine vorübergehende Ausnahme wird auch für Standard-Festpreisverträge eingeführt, zusätzlich zu Stromverträgen für neue Projekte, die im Zeitraum 2024–2030 abgeschlossen werden.
Mindestens die Hälfte der Einnahmen muss an die Kommunen gehen. Dies soll durch eine erhöhte Produktionssteuer und eine zusätzliche Zuteilung in Jahren mit einem hohen Grundsteuersatz erreicht werden.
Der Vorschlag bedeutet, dass die Gastgeberkommunen künftig besser beteiligt werden als heute. Neben einer erhöhten Produktionssteuer sorge in diesem Jahr ein zusätzlicher Zuschuss mit einem hohen Erbbauzins dafür, dass die Gemeinden die Hälfte der Bruttoeinnahmen erhalten. Die Standortgemeinden haben laut Gesetzesentwurf zudem die Möglichkeit, für Windkraftanlagen eine Grundsteuer zu erheben.
Die Regierung strebt an, einen Betrag in Höhe von 0,2 Öre/kWh der Windenergieproduktion für lokale Zwecke wie Natur, Rentierhaltung und möglicherweise andere Zwecke bereitzustellen, die direkt von der Landnutzung betroffen sind. Hierzu will die Regierung einen eigenen Vorschlag vorlegen.
Durch die Einführung der Erbbauzinssteuer wird es der Gemeinde ermöglicht, sich am Erbbauzins zu beteiligen, der durch die Erschließung rentabler Windkraftanlagen an Land erzielt wird. Ein Vorteil der Erbbauzinssteuer bestehe darin, dass sie sich automatisch an die Überschüsse in den Anlagen anpasst. In einem Jahr mit hohen Strompreisen und hoher Grundmiete werden die Steuereinnahmen hoch sein, in Jahren mit niedrigem Grundzins allerdings gering. Die Steuereinnahmen werden daher von Jahr zu Jahr schwanken.
Die Bruttoeinnahmen aus der vorgeschlagenen Erbbausteuer werden auf rund 300 Miollionen NOK im Jahr 2024 geschätzt, die Nettoeinnahmen nach Abzug der Produktionssteuer werden auf rund 150 Miillionen NOK im Jahr 2024. Die Einnahmen werden im Jahr 2025 verbucht. Die Schätzungen seien allerdings unsicher, so die Regierung.
Zu dem Gesetzentwurf äußerte sich auch der Verband der Erneuerbaren Energien.Mit dem neuen Vorschlag zeige die Regierung, dass sie teilweise auf die Beiträge (der Verbände und Unternehmen, d. Red.) gehört haben, aber es liege noch ein weiter Weg vor Norwegen. Ein etwas niedrigerer Steuersatz und erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung von Stromabsatzverträgen seien gut für künftige Windkraftanlagen, aber die Struktur der Steuer sei nicht gut genug, um mehr erneuerbaren Strom anzustoßen2, sagt die Verbandsvorsitzende Åslaug Haga. „Das Storting kann einen einfachen Schritt unternehmen, um die Windkraftsteuer akzeptabel zu machen, nämlich die Barzahlung negativer Erbpachtzinsen einzuführen – wie dies sowohl für Erdöl als auch für Wasserkraft geschieht. Dann wären Projekte, die vor Steuern profitabel seien, auch nach Steuern profitabel gewesen.“
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Lesen Sie hier die Anmerkungen des Verbandes für Erneuerbare Energien zur Erbzinssteuer auf Windkraft.