Auch Norwegen verschärft Einfuhrbeschränkungen für in Russland zugelassene Personenkraftwagen

Egal, ob die Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden – ab 3. Oktober dürfen sie auch nicht mehr die Grenze nach Norwegen überfahren.©BPN

Oslo, 29. September 2023. Die Europäische Kommission hat am 8. September dieses Jahres aktualisierte Leitlinien zum Zwischenimport unter anderem von in Russland zugelassenen Fahrzeugen veröffentlicht. Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen sind der Anweisung der Europäischen Kommission bereits gefolgt, in Russland zugelassene Autos mit einigen Ausnahmen nicht mehr über die Grenze in die EU zu lassen. Norwegen führt nun ähnliche Maßnahmen ein und verhängt ein Einfuhrverbot für in Russland zugelassene Personenkraftwagen mit neun oder weniger Sitzplätzen, das auch ein Einfuhrverbot für Mittelklassefahrzeuge umfasst. Die Regelung gilt jedoch nicht für Fahrzeuge mit zehn oder mehr Sitzplätzen. Daher sei es wie bisher weiterhin möglich, die Grenze beispielsweise mit Kleinbussen und Bussen über den Grenzübergang Storskog zu überqueren, teilt die Regierung mit. Die Änderungen traten in der Nacht zum Dienstag, 3. Oktober, um Mitternacht in Kraft.

Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge von norwegischen Staatsbürgern oder EWR-Bürgern mit ständigem Wohnsitz in Russland oder deren Familienangehörigen. Ausnahmen gelten auch für Fahrzeuge, die aus humanitären Gründen erforderlich sind, beispielsweise bei akuter Krankheit, Tod oder Familienbestattungen sowie für Diplomatenfahrzeuge und Fahrzeuge internationaler Organisationen oder staatlicher Kurierdienste. Die Spezifikation richte sich an das genutzte Transportmittel und nicht an die das Transportmittel nutzenden Personen. Für russische Staatsangehörige mit einem gültigen Visum ist die Einreise weiterhin gestattet(solange sie nicht sanktioniert werden). Sie müssen jedoch andere
andere Transportmittel als in Russland zugelassene Personenkraftwagen mit neun oder weniger Sitzplätzen verwenden.

Die Regeln basieren auf einer Klarstellung der EU-Kommission vom September 2023. EU-Mitgliedstaaten werden angehalten, Autos von russischen Staatsangehörigen bei einer Einreise in die EU zu beschlagnahmen. Dabei sei es unerhebich, ob die Fahrzeuge für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. Die Beschränkung gilt für alle Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen.

Finden Sie hier auf der Website der Regierung Fragen und Antworten zum Zwischenimport von in Russland zugelassenen Personenkraftwagen (in norwegischer Sprache).

Die entsprechende Vorschrift finden Sie hier.

Abgesehen von diesen Regelungen hat Norwegen eine neue Runde von Sanktionen gegen Präsident Putin und das russische Regime eingeführt. Die neue Sanktionsrunde entspriche weitgehend den Maßnahmen des elften Sanktionspakets der EU, teilt die Regierung mit.

Finden Sie hier einen Unternehmensleitfaden des norwegischen Außenministeriums für aktuelle Sanktionen.

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