
Oslo, 3. Juli 2023. Norwegens Regierung will bereits im kommenden Jahr nur noch emissionsfreie Stadtbusse zulassen. Die norwegische öffentliche Straßenverwaltung Statens vegvesen soll nun entsprechende Vorschläge vorlegen, wie die Anforderungen an Nullemissionen oder Biogas-Fahrzeuge aussehen müssen, um deren Einführung zu beschleunigen. Ursprünglich war geplant, dass Neuanschaffungen ab 2025 emissionsfrei sein müssen.
„Um unsere Klimaverpflichtungen und Klimaziele zu erreichen, ist es absolut entscheidend, dass es uns gelingt, die Emissionen aus dem Verkehrssektor zu reduzieren. Dann müssen wir eine Reihe von Maßnahmen ergreifen. In immer mehr Teilen des Transportsektors ist es mittlerweile möglich, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen. Nun wollen wir die Anforderung von Nullemissionen oder Biogas für Stadtbusse von 2025 auf 2024 vorziehen“, sagt Verkehrsminister Jon-Ivar Nygård. Dies soll zur Emissionsreduzierungen führen, zur weiteren Technologieentwicklung beitragen und die Nachfrage nach Ladestrukturen erhöhen.
Der Verkehrssektor ist für etwa ein Drittel der norwegischen Treibhausgasemissionen und etwa 60 Prozent der nichtquotenpflichtigen Emissionen verantwortlich, teilt das Verkehrsministerium mit. Die CO2-Steuer und Umsatzauflagen für Biokraftstoffe seien die wichtigsten Instrumente zur Reduzierung der Klimaemissionen aus dem Verkehrssektor. Darüber hinaus seien jedoch immer detailliertere Maßnahmen erforderlich, um zur Technologieentwicklung beizutragen und Emissionen zu reduzieren.
Im Jahr 2022 waren in Norwegen zwei von drei verkauften Stadtbussen elektrisch. Gegenwärtig sind elf Prozent der Stadtbusse elektrisch. Die Regierung will diesen Anteil schnellstmöglich erhöhen. Es sei wichtig, dass der öffentliche Sektor die Führung übernimmt und strengere Anforderungen an eine umweltfreundliche Beschaffung im Transportsektor stellt, erklärt Nygård.
Die Regierung hat bereits mehrere Anforderungen für Nullemissionen bei der öffentlichen Beschaffung von Fahrzeugen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die öffentliche Beschaffung von Pkw und leichten Transportern die Nullemissionsvorgabe. Seit dem 1. Januar 2023 gilt diese Vorgabe bei der öffentlichen Beschaffung für schwere Transporter, also Transporter mit einem Gewicht zwischen 1.785 kg und 3,5 Tonnen. Darüber hinaus hat die Regierung Anforderungen für Nullemissionen für Fähren und Schnellboote vorgeschlagen. Dieser Vorschlag befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultation.
Jetzt will die Regierung eine Meldepflicht einführen, um Auskunft darüber zu erhalten, warum die Umweltauflagen nicht eingehalten werden konnten. Insbesondere sei es wichtig, die Hintergründe für die Fälle herauszufinden, in denen von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird, weil keine ausreichende Ladeinfrastruktur vorhanden ist, teilt das Verkehrsministerium mit.