
Oslo, 1. April 2023. Das norwegische Parlament Storting hat den Vorschlag der Regierung zur Verschärfung der Regeln für die Personalvermittlung angenommen. Die neuen Regeln treten am 1. April 2023 in Kraft. Damit soll das seriöse, geordnete Arbeitsleben gestärkt werden. Die Vorschläge umfassen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, des Staatsbedienstetengesetzes und des Arbeitsmarktgesetzes.
Das sind die neuen Regeln:
- Allgemeine Verschärfung des Überlassungsrechts bei Personaldienstleistern, indem das Überlassungsrecht „bei vorübergehender Tätigkeit“ abgeschafft wird. Bestimmte Ausnahmen wurden festgelegt.
- Stärkung des Rechts der Arbeitskräfte, die verliehen werden, auf Festanstellung im Verleihbetrieb, indem die Einstellung nach Vereinbarung mit Gewerkschaftsvertretern nach drei Jahren das Recht auf Festanstellung beinhalten muss.
- Klärung der rechtlichen Grenze zwischen Verleihung und Contracting.
- Verbot der Verleihung an Baustellen in Oslo, Viken und ehemals Vestfold.
- Für mehrere Vorschriften wurden Übergangsregelungen erlassen.
Finden Sie hier den Gesetzentwurf der Regierung.