
Oslo, 24. März 2023. Ab Herbst sollen Studenten, die nicht aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR oder aus der Schweiz kommen, für ein Studium in Norwegen zahlen. Einen entsprechen Vorschlag zur Änderung des Universitäts- und Hochschulgesetzes hat die Regierung dem norwegischen Parlament Storting vorgelegt. Die Selbstzahlerpflicht gilt nicht für Flüchtlinge und Austauschstudenten.
„Norwegen ist eines der wenigen Länder, das allen internationalen Studenten kostenlose Bildung angeboten hat. Gleichzeitig müssen norwegische Studenten in den allermeisten Fällen Studiengebühren in anderen Ländern zahlen. Soweit wir wissen, gibt es außer in einigen deutschen Bundesländern inzwischen keine anderen europäischen Länder, die von Studierenden außerhalb der EU keine Zahlung verlangen. Es gebe keinen Grund, warum das in Norwegen anders sein sollte“, sagt Forschungs- und Hochschulminister Ola Borten Moe.
Konkret bedeutet der Vorschlag, dass staatliche Universitäten und Fachhochschulen ab Herbstsemester 2023 von Studierenden mit Staatsangehörigkeit außerhalb des EWR oder der Schweiz eine Selbstzahlungspflicht verlangen. Die Selbstbeteiligung muss mindestens die Kosten der Institution für die Ausbildung decken.
Für private Universitäten und Hochschulen, die staatliche Zuschüsse erhalten, wird vorgeschlagen, dass die staatlichen Zuschüsse nicht zur Deckung der Betriebskosten für Bildung für denselben Personenkreis verwendet werden sollten.
Keine Studiengebühren zahlen:
- Flüchtlinge;
- aus der Ukraine vertriebene Personen mit kollektivem Schutz in Norwegen;
- Studenten, die im Rahmen von Vereinbarungen zwischen norwegischen und ausländischen Institutionen zum Austausch nach Norwegen kommen;
- ausländische Staatsbürger, die Anspruch auf Darlehen und Stipendien von Lånekassen haben, beispielsweise weil sie mit einem norwegischen Staatsbürger verheiratet sind oder eine Zeit lang in Norwegen gearbeitet oder studiert haben;
- Ausländische Staatsbürger, die das Recht haben, mit norwegischen Staatsbürgern gleich behandelt zu werden;
- Doktoranten;
- Das Ministerium wird mehrere Ausnahmeregelungen vom Gesetz regeln, unter anderem für Teilnehmer an einem der staatlich geförderten Kooperationsprogramme mit Ausrichtung auf den globalen Süden (zum Beispiel für die NORHED- und NORPART-Programme), für das Programm „Students at Risk“ und für die Sami Universität.
Finden Sie hier den Gesetzentwurf.