Norwegens Regierung wird Anforderungen für ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Vorständen einführen

Anette Trettebergstuen und Jan Christian Vestre
Kultur- und Gleichstellungsministerin Anette Trettebergstuen und Industrieminister Jan Christian Vestre stellten eine neue Gleichstellungsinitiative vor. ©NFD

Oslo, 12. Dezember 2022. Norwegens Regierung will Privatunternehmen dazu bringen, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent in den Vorständen vertreten sein müssen. Einen entsprechenden Vorschlag legten jetzt Kultur- und Gleichstellungsministerin Anette Trettebergstuen und Industrieminister Jan Christian Vestre zur Konsultation vor. Heute sind nur zwei von zehn Vorstandsmitgliedern in Privatunternehmen Frauen. Sieben von zehn Aktiengesellschaften haben nur Männer im Vorstand. Das sei nicht zeitgemäß und entspreche nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an eine gleichberechtigte Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen in der Bevölkerung, so Vestre.

Die Regierung will nun entsprechende Vorgaben erarbeiten, die größere Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Wohnungsbaugesellschaften dazu verpflichten, dass jedes Geschlecht mit mindestens 40 Prozent der Mitglieder im Vorstand vertreten sein muss. Die neuen Anforderungen sollen mit einem freiwilligen Zertifizierungssystem für Diversity Management kombiniert werden.

„Wir müssen eine offensive Gleichstellungspolitik betreiben, auch weil viel zu wenig Frauen in den Machtstrukturen der Gesellschaft vertreten sind“, erklärte Anette Trettebergstuen, Ministerin für Kultur und Gleichstellung.

„Vor 20 Jahren hatten wir in den GmbHs 15 Prozent weibliche Vorstände, jetzt sind es 20 Prozent. Es hat also volle 20 Jahre gedauert, um den Anteil um fünf Prozentpunkte zu erhöhen. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, werden wir nie die Ziellinie erreichen“, sagt Vestre. Der Minister weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen und nicht umfassender als nötig sein werden. So sollen kleine Unternehmen beispielsweise nicht einbezogen werden. 

Der Vorschlag enthält Kriterien, für welche Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen gelten sollen. Zur Beurteilung der Unternehmensgröße werden Betriebserträge und Finanzerträge oder die Zahl der Mannjahre herangezogen. Er betrifft drei bis sieben Prozent der Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Nach Angaben des Core Top Leader Barometer und der Statistiken von Statistics Norway sind

  • in den 200 größten Unternehmen Norwegens 84,5 Prozent der Geschäftsführer und 87 Prozent der Vorsitzenden Männer;
  • in Aktiengesellschaften ca. 43 Prozent der Vorstandsmitglieder und neun Prozent der Führungskräfte Frauen;
  • in Gesellschaften mit beschränkter Haftung 20 Prozent der Vorstandsmitglieder und 17 Prozent der Führungskräfte Frauen;
  • ist nur eine von vier Gründern eine Frau.

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