Umweltorganisation Bellona will Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf die politische Agenda setzen

Erika Bellmann, Geschäftsführerin der Bellona Deutschland gGmbH, mahnt die zügige Erarbeitung eines Rechtsrahmens für Carbon Dioxid Removal an.©BPN
Laden Sie hier das Gutachten herunter.

Berlin, 11. November 2022. Die norwegische Umweltorganisation Bellona schaut weit in die Zukunft. Nachdem das Berliner Büro, die Bellona Deutschland gGmbH, bei der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) Anfang dieses Jahres ein Gutachten zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Carbon Capture Storage in Auftrag gegeben hatte, präsentierte Bellona am 11. November nun ein Gutachten, ebenfalls erarbeitet von Becker Büttner Held BBH, zum Thema „Status Quo und neue Regelungsansätze für einen vorausschauenden Rechtsrahmen für CDR.“ CDR, Carbon Dioxid Removal, die Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre, mag heute wie Zukunftsmusik erscheinen, sei aber unerlässlich für die Erreichung der Klimaziele, erklärte Erika Bellmann, Geschäftsführerin von Bellona Deutschland, bei der Präsentation des Gutachtens in Berlin. Mit der Erarbeitung eines Rechtsrahmens für diese Technologie sei man keinesfalls zu früh, sondern bereits zu spät. Der Aufbau einer Infrastruktur für den Transport von Kohlendioxid müsse zügig in Angriff genommen werden. Ein umfassender Einsatz von CDR-Maßnahmen müsse rechtzeitig technisch, ökonomisch, aber auch legislativ vorbereitet werden.  

Bellona Deutschland will konkrete Teilaspekte dieser Strategie für negative Emissionen und für CDR in Deutschland auf die politische Agenda setzen. Das Gutachten von Becker Büttner Held (BBH) soll diesen Prozess unterstützen. Neben der Analyse des Status Quo des Rechtsrahmens für CDR enthält das Gutachten Eckpunkte für legislative Maßnahmen, die die Einführung dieser Technologie konkret initiieren können. 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass auf allen Rechtsebenen – international, europäisch, national – ein konsistenter und umfassender Rechtsrahmen zu CDR-Maßnahmen fehlt. Lediglich für natürliche Maßnahmen sind einschlägige Vorschriften vorhanden. Für die technologischen Maßnahmen BECCS (Bioenergy with Carbon Capture Storage) und DACCS (Direct Air Capture Capture Storage) existieren nur einzelne Rechtsakte, die nur auf einzelne Bestandteile der Maßnahmen anwendbar sind.

In dem Gutachten wird vorgeschlagen, die CDR-Maßnahmen in einem neuen § 3b des Klimaschutzgesetzes zu verankern, der sich an § 3a anschließt. Für BECCS wird dabei eine – hier nicht näher konkretisierte – Doppelverbuchung als ausgeschlossen angenommen. Dies ist erforderlich, da BECCS einerseits als technische CDR-Maßnahme unter den § 3b fallen würde, andererseits aber die verwendete Biomasse regelmäßig auch § 3a unterliegen dürfte. 

Das Gutachten betont die erforderliche Abgrenzung im Sinne einer firewall zwischen § 3a und § 3b. Das bedeutet: Konkrete und verbindliche Ziele zur Entnahme von CO2 mittels technischer CDR-Maßnahmen mit Mengenangaben in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent sollten geregelt sein – ohne eine Möglichkeit zur Verrechnung. Nach der Systematik des Klimaschutzgesetzes ist das zuständige Ministerium (der Sache nach liegt das BMWK nahe) in der Verantwortung für die Erreichung dieser Ziele. Auch sollten Sanktion möglich sein, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Für den Fall, dass nach Erlass der angekündigten Rechtsakte auf Ebene der EU Regelungslücken bestehen, etwa im Bereich Monitoring/Zertifizierung, sollte auch eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen bestehen.  

Die Anwendung von CDR muss durch die Schaffung von Anreizen gewährleistet werden. Dafür sind neben Zertifizierungssystemen auch faktische Speicherkapazitäten erforderlich, heißt es in dem Gutachten.  

Zunächst könnte die Förderung über bereits bestehende Forschungs- und Innovationsprogramme erfolgen. Da aber die Kosten absehbar hoch bleiben werden, wird weitere Förderung erforderlich werden. Hier könnte sich, ggf. nach ersten direkten Investitionsförderungen auf Basis von Förderrichtlinien, eine Förderung über einen Ausschreibungsmechanismus anbieten („reverse auction mechanism“), über den Projekte sich im Wettbewerb mit anderen Projekten über möglichst günstige Kosten für die CDR-Maßnahme für eine Förderung je aus der Atmosphäre entnommener Tonne CO2 qualifizieren müssen.  

Finden Sie hier das Gutachten

Finden Sie hier die Präsentation der Rechtsanwaltskanzlei bbh Becker Büttner Held.

About businessportalnorwegen

View all posts by businessportalnorwegen →

× Featured

Immer mehr und immer größere Kreuzfahrtschiffe in norwegischen Häfen