
Oslo, 1. September 2022. Am 1. September 2022 ist das Freihandelsabkommen zwischen den EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien in Kraft getreten. Seit dem 1. Dezember 2021 konnten norwegische Unternehmen bereits Teile des Abkommens nutzen. Vereinbarungen des Abkommens zur öffentliche Beschaffung sind erst jetzt gültig.
Großbritannien ist nach der EU Norwegens zweitwichtigster Binnenmarkt. Allein im Jahr 2021 exportierten norwegische Unternehmen Waren im Wert von fast 285 Milliarden NOK nach Großbritannien, während die Importe rund 40 Milliarden NOK betrugen.
Norwegische Industrieunternehmen bleiben weiterhin zollfrei, sodass norwegische Exporteure nicht mit aufwändigeren Zollverfahren in Großbritannien konfrontiert werden als Konkurrenten aus der EU.
Das Freihandelsabkommen trägt auch zur Berechenbarkeit für norwegische Investoren und Dienstleister bei. Das Abkommen ermöglicht es norwegischen Unternehmen unter anderem, sich unter vorhersehbaren Rahmenbedingungen im Vereinigten Königreich niederzulassen und Dienstleistungen anzubieten, und britischen Unternehmen, ihre Aktivitäten in Norwegen fortzusetzen.
Über das Freihandelsabkommen
- Im Juni 2021 haben sich die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen mit Großbritannien auf ein Freihandelsabkommen geeinigt.
- Das Freihandelsabkommen ist durch die EFTA-Kooperation umfassender als die anderen Freihandelsabkommen Norwegens. Es enthält unter anderem separate Kapitel zu den Themen kleine und mittlere Unternehmen, Berufszulassung und digitaler Handel.
- Die Vereinbarung beinhaltet mehrere wichtige Verbesserungen für den Marktzugang für norwegische Meeresfrüchte wie gefrorene geschälte Garnelen. Diese können ab dem 1. Januar 2023 zollfrei exportiert werden. Das Abkommen sieht auch zollfreie Einfuhrkontingente für gefrorene Felchenfilets vor.
- Bei der öffentlichen Auftragsvergabe geht das Freihandelsabkommen über das WTO-Abkommen zur öffentlichen Auftragsvergabe hinaus und enthält unter anderem Bestimmungen zur Erleichterung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, zur Wahrung von Umweltbelangen sowie zur Berücksichtigung von sozialer Verantwortung und Arbeit und Geschäftsbedingungen bezüglich Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel.
- Obwohl das Abkommen kalkulierbarere Rahmenbedingungen für norwegische Investoren, Exporteure und Dienstleister schaffen wird, ist es nicht mit dem EWR-Abkommen zu vergleichen. Vor dem Brexit hatte Norwegen durch das EWR-Abkommen freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr nach Großbritannien. Ein Freihandelsabkommen bietet keinen gleichwertigen Zugang zum britischen Markt.
Über den Handel mit Großbritannien
- Das Vereinigte Königreich ist das Land der Welt, in das Norwegen am meisten exportiert. Im Jahr 2021 lieferten norwegische Unternehmen Waren im Wert von fast 285 Milliarden NOK nach Großbritannien, was 20 Prozent aller norwegischen Exporte entspricht, während die Importe fast 40 Milliarden NOK ausmachten.
- Öl und Gas, Metalle und Meeresfrüchte machen den größten Teil der norwegischen Exporte nach Großbritannien aus.
- Darüber hinaus verkauft Norwegen jährlich Dienstleistungen für fast 40 Milliarden NOK an die Briten. Großbritannien gehört zu den größten und wichtigsten Einzelmärkten für norwegische Schifffahrts-, Ingenieur- und Finanzdienstleistungen.
- Das Vereinigte Königreich ist auch einer der größten Einzelmärkte für norwegische Direktinvestitionen.
Lesen Sie hier den endgültigen Wortlaut des Freihandelsabkommens zwischen den EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und dem Vereinigten Königreich.