
Oslo, 8. August 2022. In Norwegen soll die Registrierung von Einzelunternehmen und von ausländischen Unternehmen einfacher werden. Jan Christian Vestre, Minister für Wirtschaft und Industrie, will verständliche Regeln, die an die Funktionsweise der Geschäftswelt angepasst sind. Vor allem sollen Daten, über die Behörden und Unternehmen bereits verfügen, bei mehreren Vorgängen verwendet werden. Norwegischen Niederlassungen eines ausländischen Unternehmens (Norskregistrert utenlandsk foretak, NUF) sollen künftig die Bezeichnung NUF in ihrem Namen verwenden.
Die Regierung schlägt vor, dass sowohl das Einheitsregistergesetzes, das Unternehmensregistergesetzes und des Unternehmensnamengesetzes geändert werden sollten. Im Kern geht es darum, Geburtsnummern und Namen, die in einzelnen Registern bereits erfasst sind, auch im Unternehmenssektor mit zu verwenden. „Die Finanzindustrie nutzt beispielsweise Informationen darüber, wer in Unternehmen das Tagesgeschäft führt, bei der Arbeit gegen Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Ob es sich bei mehreren Stellen um dieselbe „Anne Bakke“ oder „“Jan Johansen“ handelt, wird leichter erkennbar, wenn die Geburtsnummer zusammen mit dem Namen angegeben wird. Dies sind Informationen, die die Behörden bereits für das Nationalregister gesammelt haben, sodass diese Informationen mit mehr Menschen geteilt werden können sollten“, sagt Vestre.
Zur einfacheren Eintragung von Einzelunternehmen (natürliche Personen) soll der Inhaber das Einzelunternehmen künftig nur dann in die Register von Brønnøysund mit einer Organisationsnummer eintragen lassen, wenn die betreffende Person Steuern auf die Einkünfte aus dem Einzelunternehmen zahlt oder jemanden beschäftigt oder andere Gründe vorliegen. Vestre schlägt vor, die Option der freiwilligen Registrierung im Enhetsregisteret und im Foretaksregisteret beizubehalten und künftig nur ein Einzelunternehmen pro natürliche Person zu registrieren.
„Die Vorschläge beinhalten keine Änderungen in der Art und Weise, wie Unternehmen besteuert werden. Der Inhaber eines Einzelunternehmens zahle gleichzeitig Steuern für sich und das Einzelunternehmen“, erläutert Venstre. „Wir natürlichen Personen verwenden die Geburtsnummer, um uns zu identifizieren, und daher gibt es keine triftigen Gründe, warum Sie für dieselbe Person zusätzlich ein Einzelunternehmen anmelden müssen“. Die jetzigen Regeln seien alt und kompliziert.
Bei norwegischen Niederlassungen eines ausländischen Unternehmens (NUF), das in Norwegen tätig ist, ist die ausländische Gesellschaft für den Betrieb der norwegischen Niederlassung verantwortlich. Damit Dritte wissen, dass es sich um eine NUF handelt, schlägt der Minister für Wirtschaft und Industrie vor, dass alle NUFs die Bezeichnung NUF in ihrem Namen verwenden sollten.
Meinungen und Anregungen können auf der Website des Ministeriums für Handel und Fischerei geäußert werden. Es gibt eine dreimonatige Beratungsfrist.
Diese Vorschläge werden zur Konsultation vorgelegt:
- Vorschlag für einfachere Regeln zur Eintragung von Einzelunternehmen:
- Einzelunternehmen müssen nicht mehr im Einheitsregister oder im Handelsregister eingetragen werden;
- Die Pflicht zur Anmeldung des Einzelunternehmens entsteht, wenn der Eigentümer die Einkünfte versteuern oder jemanden beschäftigen will;
- Der Inhaber kann sich freiwillig im Einheitsregister oder im Handelsregister eintragen lassen;
- Pro natürlicher Person kann nur ein Einzelunternehmen angemeldet werden.
- Vorschläge für Änderungen der Regeln für Firmennamen:
- NUF muss den Begriff NUF in seinem Namen verwenden;
- Firmenbezeichnungen wie AS, ANS und NUF etc. müssen hinter dem Firmennamen stehen;
- Der Name wird nach Geschäftswunsch in Klein- und Großbuchstaben eingetragen;
- Orthografische Zeichen und Leerzeichen unterscheiden zwei ansonsten identische Firmennamen nicht.
- Vorschlag zur Harmonisierung des Rechtsträger- und Firmenregistergesetzes mit dem Nationalregistergesetz:
- Im Einheitsregister oder im Handelsregister können die Geburtsnummern und D-Nummern von Inhabern an Behörden usw. weitergegeben werden, die diese Informationen auch aus dem Nationalen Bürgerregister erhalten. (In Norwegen gibt es zwei Arten von Identitätsnummern : Geburtsnummer und D-Nummer. Welche Identitätsnummer Ausländer erhalten, hängt davon ab, welche Aufenthaltserlaubnis sie haben und wie lange sie beabsichtigen, in Norwegen zu bleiben.)
Gehen Sie hier zum Beratungsvorschlag.
Finden Sie hier Vorschläge zur Änderung entsprechender Gesetze.