Norwegen verschärft Regeln für Nutzung von Elektrorollern

Wer in Norwegen einen Elektroroller unter Alkoholeinfluss fährt, kann seinen Führerschein verlieren. ©Michel Grolet / Unsplash

Oslo, 23 Mai 2022. Ab 15. Juni gelten in Norwegen strengere Regeln für die Nutzung von Elektrorollern. Grund ist die hohe Zahl der Unfälle. Es gilt eine Promillegrenze von 0,2 Promille, eine Altersgrenze von 12 Jahren, eine Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren und eine Umstufung von „Fahrrad“ zu „Kfz„. Ab 1. September wird außerdem eine Haftfplichtversicherung obligatorisch.

Die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung sowohl für Leihfahrräder als auch für private kleine Elektrofahrzeuge werden ebenfalls durch das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz abgedeckt. Zur Anpassung wird es Übergangsregelungen geben, wobei die Übergangsfrist für private Eigentümer etwas länger ist als für gewerbliche Vermieter. Gemietete kleine Elektrofahrzeugemüssen ab dem 1. September 2022 versichert sein, während Besitzer von Privatfahrzeugen bis zum 1. Januar 2023 eine Versicherung abschließen müssen.

„Dadurch, dass auch kleine Elektrofahrzeuge unter das Kfz-Haftpflichtgesetz fallen, werden sowohl die gewerblichen Akteure als auch die privaten Halter stärker in die Verantwortung genommen und finanzielle Anreize gesetzt, Unfallkosten zu senken und damit zu risikominderndem Verhalten beizutragen“, sagt  sagt Verkehrsminister Jon-Ivar Nygård.

Wer mit mehr als 0,2 Promille Alkohol einen Elektroroller fährt, wird wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein los. Dabei gelten die Fristen wie für Mopeds.

Diese Regeländerungen treten am 15. Juni in Kraft:

  • Die allgemeine Promillegrenze von 0,2 Promille gilt auch für das Fahren mit Elektrokleinfahrzeugen. Wer dagegen verstößt, kann seinen Führerschein verlieren.
  • Altersgrenze von 12 Jahren.
  • Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren.
  • Elektrokleinfahrzeuge werden von „Fahrrad“ in „Kfz“ umgewidmet.

Diese Änderung gilt ab dem 1. September 2022 für Mietfahrzeuge und ab dem 1. Januar 2023 für Privatfahrzeuge:

  • Elektrokleinfahrzeuge fallen unter das Kfz-Haftpflichtgesetz und müssen haftpflichtversichert sein.

Für kleine Elektrofahrzeuge gelten außerdem besondere Verkehrsregeln und Beschilderungsregeln. Mit Ausnahme der oben erwähnten Regeln werden sie hauptsächlich denen ähneln, die derzeit für Fahrräder gelten.

„Ich bin froh, dass wir diese Regeländerungen nun endlich in Kraft setzen. Zu lange haben wir eine unannehmbar hohe Zahl schwerer Verletzungen bei der Nutzung von Elektrorollern gesehen, viele davon im Zusammenhang mit dem Fahren unter Drogeneinfluss. Ich hoffe, dass wir durch eine weitere Verschärfung der Vorschriften diesen Sommer weniger Verletzungen und Konflikte sehen werden,“ sagt Nygård. 

About businessportalnorwegen

View all posts by businessportalnorwegen →

× Featured

Immer mehr und immer größere Kreuzfahrtschiffe in norwegischen Häfen