
Oslo, 2. Mai 2022. Die norwegische Umweltbehörde Miljødirektoratet hat nun die erforderlichen Änderungen der Vorschriften für die Fischerei auf anadrome Salmoniden, also Lachs, Meeresforelle und Meersaibling, in insgesamt 33 Flüssen und zwei Meeresregionen erlassen. Vorschläge hierzu hatte die Behörde bereits im Februar veröffentlicht.
Im vergangenen Jahr hatte die Direktion beschlossen, das Fischen mit festem Fanggerät auf den Seen in Berlevåg, Tana und Gamvik sowie in den äußeren Teilen der Gemeinden Lebesby und Nordkapp nicht zuzulassen, da einige der wichtigsten Lachsbestände im Tanavassdraget in der Finnmark keinen Überschuss produzierten. „Die Prognosen für den Lachsertrag in der Kommune Tana sind in diesem Jahr mindestens so schlecht wie für 2021, und die norwegische Umweltbehörde hat daher beschlossen, die Bestimmung fortzusetzen, das Fischen von Seelachsen mit festem Fanggerät in Teilen der Finnmark nicht zuzulassen“, sagt Ellen Hambro, Direktor der Norwegischen Umweltagentur.
Die Drammenselva und Lierelva sind mit dem Lachsparasiten Gyrodactylus salaris infiziert. Die Umweltbehörde sieht es aus technischen und Infektionsschutzgründen als Vorteil, wenn es in infizierten Flüssen wenig Lachs gibt. Auch hat die norwegische Umweltbehörde die Folgen einer Ausweitung der für den Lachsfang mit Keilnetzen geöffneten Fläche als gering eingeschätzt. Mehrere beratende Gremien hätten nach Angaben der Umweltdirektion darauf hingewiesen, dass die Bestände an Meerforellen für mehrere Wasserläufe in dem Gebiet gering sind. Die Direktion hat daher eine Vorschrift erlassen, dass alle in Keilnetzen gefangenen Meerforellen freigesetzt werden müssen.
In der Konsultation wurde vorgeschlagen, mehrere Wasserläufe für den Fischfang zu öffnen, nachdem nun Routinen für Fangmeldungen eingeführt wurden. Diese sind jetzt geöffnet.
In dem Fluss Reisaelva ist das Lachsfischen aufgrund des schlechten Zustandes des Lachsbestandes in Reisa nicht erlaubt. Nach Stellungnahme der Eigentümergemeinschaft des Flusses wurde auch entschieden, dass das Angeln auf Meerforelle verboten bleibt.
Für andere Wasserläufe wurden einige Anpassungen an den Fischereivorschriften vorgenommen, unter anderem nach Eingaben von Verbänden der Flusseigentümer.