Norwegens Regierung verschärft Regeln für Elektroroller

In der norwegischen Hauptstadt Oslo trat im September 2021 eine neue Verordnung in Kraft, wonach in der Innenstadt nur noch 8.000 E-Scooter unterwegs sein dürfen. Außerdem gilt ein Nachtfahrverbot.©BPN

Oslo, 22. Januar 22. Norwegens Regierung hat die Regeln für die Nutzung von Elektrorollern und anderen kleinen Elektrofahrzeugen verschärft. Sie werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sowohl eine Promillegrenze als auch eine Altersgrenze und eine Helmpflicht für Kinder werden eingeführt. Die neuen Bestimmungen sollen ab dem Frühjahr 2022 gelten.

In den letzten drei Jahren habe es inakzeptabel hohe Schadenszahlen und eine immer stärkere Auseinandersetzung zwischen Elektrorollern und anderen Verkehrsteilnehmern gegeben, sagte Verkehrsminister Jon-Ivar Nygård. So könne es nicht weitergehen. Die Regierung müsse die Sicherheit und Zugänglichkeit sowohl der Benutzer solcher Fahrzeuge als auch ihrer Mitverkehrsteilnehmer gewährleisten. 

Das sind die Änderungen:

  • Die allgemeine Promillegrenze von 0,2, die auch bei Autos und anderen Kfz gilt, gilt künftig auch bei Fahrten mit Elektrokleinfahrzeugen. Mit der Einführung der allgemeinen Promillegrenze von 0,2 Promille auch für kleine Elektro-Kraftfahrzeuge gelten die allgemeinen Sanktionsregeln der Straßenverkehrsordnung einschließlich Führerscheinentzug und Sperrfrist.
  • Elektrokleinfahrzeuge werden von „Fahrrad“ in „Kfz“ umfirmiert. Die Umklassifizierung in ein Kraftfahrzeug entspreche der Tatsache, dass es sich grundsätzlich um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes handelt, erklärt die Regierung.
  • Elektroroller dürfen nur von Personen ab 12 Jahren genutzt werden.
  • Für Personen unter 15 Jahren gilt eine Helmpflicht.

Darüber hinaus legte die Regierung Vorschläge auf den Tisch, die noch vor Inkrafttreten der bereits beschlossenen Regeln untersucht und soweit wie möglich geklärt werden sollen:

  • Vorschlag für ein Nutzungsverbot auf Gehwegen, nicht aber auf Geh- und Radwegen, und eine daraus resultierende mögliche höhere Altersgrenze.
  • Vorschlag, dass die Fahrzeuge unter das Kfz-Haftpflichtgesetz fallen sollen
  • Regelungen bei Führerscheinentzug bei Fahrten unter Drogeneinfluss, ähnlich denen, die in Norwegen für Mopeds gelten. Es sollen die aktuellen Regelungen zur Sanktionierung von Trunkenheit am Steuer zugrunde gelegt werden.

Die Regierung will einen besonderen Schutz für Kinder gewährleisten. „Auch wenn die Unfallzahlen nicht darauf hindeuten, dass Jugendliche besonders unfallgefährdet sind, haben Kinder doch nicht das gleiche Verkehrsverständnis und die Fähigkeit zur Interaktion im Straßenverkehr wie Erwachsene und sind daher besonders schutzberechtigt. Die jüngsten Kinder sollten daher keine Elektroroller oder ähnliche Fahrzeuge benutzen, und wir führen eine Altersgrenze von mindestens 12 Jahren ein“, sagt Nygård

Um sowohl bei gewerblichen Vermietern als auch bei Privatnutzern zu einem risikomindernden Verhalten beizutragen sowie eine bessere Entschädigung der Geschädigten bei Unfällen zu gewährleisten, würden gute Gründe dafür, dass Elektrokleinfahrzeuge unter das Kfz-Haftpflichtgesetz fallen sollten, einschließlich der Anforderungen an die Haftpflichtversicherung, teilt die Regierung weiter mit.

„Sehr viele E-Roller halten sich immer noch nicht an die geltenden Vorschriften, dass das Befahren von Gehwegen zu Fußgängern erfolgen muss. Es ist auch sehr anspruchsvoll, wirksame Durchsetzungs- und andere Maßnahmen zur Verhaltensänderung umzusetzen. Daher glaube ich, dass die Zeit jetzt reif ist, um zu prüfen, ob kleine Elektrofahrzeuge weiterhin auf Bürgersteigen fahren dürfen oder ob sie in solchen Bereichen verboten werden sollten, wie es die meisten anderen europäischen Länder getan haben, sagt Nygård.

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