
Oslo, 11. Dezember 2021. In Norwegen wird der Posten des Zentralbank-Gouverneurs neu besetzt. Die Auswahl der Kandidaten wird landesweit mit großem Interesse verfolgt – hat doch neben der stellvertretenden Gouverneurin Ida Wolden Bache der jetzige NATO-Chef und ehemalige Ministerpräsident Jens Stoltenberg sein Interesse an der Position geäußert. Insbesondere die Freundschaft mit dem jetzigen Ministerpräsidenten Jonas Gahr Støre ist Anlass zu einer öffentlichen Diskussion über die Unparteilichkeit des künftigen Chefs der Norges Bank. Das Finanzministerium hat daraufhin die Rechtsabteilung des Justizministeriums gebeten, die Kompetenz von Jens Stoltenberg mit Blick auf das Amt des Notenbankgouverneurs zu beurteilen. In einem Schreiben an das Finanzministerium bescheinigt die Rechtsabteilung des Justizministeriums dem Parteifreund des Premierministers, dass er durchaus in der Lage sei, aktuelle Fälle als Zentralbank-Gouverneur zu bearbeiten.
Allerdings wird in dem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass die Unparteilichkeit im Einzelfall zu prüfen ist. „Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Unparteilichkeit Stoltenbergs zu schwächen“, heißt es in dem Schreiben unter Hinweis auf § 6 Abs. 2 des Verwaltungsgesetzes.
Ursprünglich sollte der Zentralbank-Chef am kommenden Freitag, 14. Januar, ernannt werden. Gegenüber norwegischen Medien erklärte das Finanzministerium, dass dieser Termin nicht gehalten wird.
Jens Stoltenberg, geboren 1959, war von März 2000 bis Oktober 2001 und von Oktober 2005 bis Oktober 2013 Norwegens Ministerpräsident. Von 2002 bis 2014 stand er der Arbeiderpartiet vor. Am 28. März 2014 wurde Stoltenberg zum NATO-Generalsekretär berufen.
Das Finanzministerium hat die Korrespondenz zwischen dem Finanzministerium und der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz und Notfallmanagement zum Thema Unparteilichkeit veröffentlicht:
- Antrag auf Bewertung der Rechtsabteilung – Schreiben des Finanzministeriums an das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge (20.12.2021) (PDF)
- Anhang (20.12.2021) (PDF)
- Bewertung der Rechtsabteilung – Schreiben des Ministeriums für Justiz und Notfallvorsorge an das Finanzministerium (06.01.2022) (PDF)
- Einschätzung der Rechtsabteilung – Klarstellungen (08.01.2022) (PDF)