
Oslo, 7. Januar 2022. Norwegens Gastronomiebranche wehrt sich gegen den Ausschankstopp für Alkohol. Im Dezember 2021 hat die Regierung als nationale Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung ein allgemeines Verbot für den Ausschank von alkoholischen Getränken in Restaurants und Bars verhängt. Jetzt fordert der Verband der kleinen und mittelständischen Unternehmen ein sofortiges Stopp der Maßnahme. Am 1. Januar rief der SMB dazu auf, sich an einer Massenklage zu beteiligen mit dem Ziel, den Verlust vollständig ersetzt zu bekommen. Auch der Branchenverband NHO Reiseliv steht dem neuen nationalen Entschädigungssystem, das keine Unterstützung für normalerweise gewinnbringende Unternehmen biete, entschieden kritisch gegenüber. „Die Kombination aus einem vollständigen Alkoholstopp und null Unterstützung während der Schließung gefährdet Tausende von Arbeitsplätzen, sagt Kristin Krohn Devold, CEO von NHO Reiseliv. Es ist eine unverhältnismäßige Maßnahme, die viel zu hart trifft.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken macht etwa die Hälfte des Umsatzes der Gastronomie aus.
Der Verein SMB bezeichnet den Umgang der Regierung mit Unternehmen als unberechenbar, praktisch würde ein Geschäftsverbot verhängt. „Viele haben das Vertrauen in den Staat mittlerweile komplett verloren und fühlen sich in dieser Krise völlig sich selbst überlassen. Es lässt offensichtlich die Angst vor Insolvenzen bei Unternehmen deutlich steigen“, erklärt Jørund Rytman, Geschäftsführer von SMB Norwegen.
Die Forderung nach sofortiger Aufhebung des Alkoholverbots ist nur eine von mehreren Sofortmaßnahmen, die der SMB Norway nach der Verschärfung der Maßnahmen zum Schutz vor Corona im Dezember befürwortet hat.
Im norwegischen Parlament Storting stellten die Fremskrittspartiet Frp (Fortschrittspartei) und die Miljøpartiet De Grønne MDG (Die Grünen) den Antrag, den Ausschank von Bier, Wein und Spirituosen in Restaurants und Bars wieder zuzulassen. Allerdings fand der Antrag keine Mehrheit.
Wirtschaftsminister Jan Christian Vestre kündigte am 6. Januar an, dass Unternehmen noch im Januar mit Entschädigungen rechnen können. Der Staat werde bis zu 80 Prozent der fixen, unvermeidbaren Kosten für die betroffenen Firmen übernehmen. „Die Regierung legt dem Storting am 14. Januar die finanziellen Förderprogramme in einem Vorschlag vor. Somit können die Entschädigungsregelung für die Wirtschaft und die Entschädigungsregelung für verlorene Einnahmen noch in diesem Monat umgesetzt werden“, so Vestre.
Außerdem legte die Regierung am 7. Januar Gesetzentwürfe und Vorschläge zur Verwendung finanzieller Mittel vor, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Privatpersonen und Unternehmen abzufedern. „Wir wissen, dass die Pandemie willkürlich und unfair zuschlägt. Wir nutzen jetzt den Sozialstaat, um einen Teil dieser Ungerechtigkeit zu korrigieren“, sagte Hadia Tajik, Ministerin für Arbeit und soziale Eingliederung .
Die im Dezember beschlossenen nationalen Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus gelten noch bis zum 14. Januar 2022.