Norwegen ändert Corona-Einreiseregeln: Quarantänepflicht für die Schweiz entfällt

Für Einreisende, die kein EU-Corona-Zertifikat besitzen, gelten in Norwegen ab 25. Oktober folgende Quarantänebestimmungen: Grün/Orange: Keine Quarantäne, Rot/Dunkelrot/Lila/Hellgrau: Quarantäne©FHI

Oslo, 22. Oktober 2021. Einreisende nach Norwegen aus Zypern, den Niederlanden, Polen sowie der Hauptstadtregion Dänemarks, einschließlich Kopenhagen, die nicht über ein EU-Corona-Zertifikat verfügen, müssen in Norwegen seit dem 25. Oktober in Quarantäne. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zur die Einreisequarantäne bei Einreise aus Grönland, der Schweiz, den Regionen Satakunta SVD und Vasa SVD in Finnland, Västerbotten in Schweden und den südlichen Ägäis-Inseln in Griechenland. Für Einreisende aus Deutschland, die kein EU-Corona-Zertifikat vorweisen können, bleibt die Quarantänepflicht unverändert bestehen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der Einreisequarantäne ausgenommen. 

Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden.

Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne entfallen für folgende Länder:

Schweiz (von rot auf orange geändert)

Die folgenden Länder haben keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Länder):

Grün: Italien (geändert von orange), Malta, San Marino (geändert von orange), Spanien (geändert von orange) und Vatikanstadt (geändert von orange)

Orange: Andorra, Frankreich, Island, Liechtenstein (von grün geändert), Monaco, Portugal und Tschechien

In folgenden Ländern werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Zypern, Niederlande, Polen (von orange auf rot geändert)

Folgende Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Auflagen zur Einreisequarantäne (gleiche Auflagen für rote und dunkelrote Länder):

Rot: Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Kroatien, Luxemburg, Slowakei, Deutschland, Ungarn und Österreich

Dunkelrot: Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowenien und Vereinigtes Königreich

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden

Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne entfallen für die folgende Region:

Västerbotten (verändert von rot zu orange)

Die folgenden Regionen haben keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Blekinge, Gotland, Värmland und Jämtland (verändert von orange)

Orange: Dalarna, Gävleborg, Halland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Skåne, Södermanland, Uppsala, Västernorrland (verändert von grün), Västra Götaland, Örebro und Östergötland

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne:  Norrbotten, Stockholm und Västmanland

Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)

Die folgenden Regionen haben keine Quarantäneanforderungen für die Einreise  (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Orange: Mitteljütland, Nordjütland, Seeland und Süddänemark

In der folgenden Region werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen) (von Orange auf Rot geändert)

Die Färöer-Inseln sind immer noch rot und behalten daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.

Grönland wechselt von Rot auf Orange und damit entfällt die Pflicht zur Einreisequarantäne.

Finnland

Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne entfallen für folgende Regionen:

Satakunta SVD und Vasa SVD (beide von Rot auf Orange geändert)

Die folgenden Regionen haben keine Quarantäneanforderungen für die Einreise  (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Lappland SVD (verändert von orange), Norra Karelens SVD, Södra Savolax SVD, Östra Savolax SVD (verändert von orange) und Åland

Orange: Central Hämeenlinna SVD, Kajanaland SVD, Kymmenedalen SVD, Länsi-Pohja SVD und Südkarelien SVD

Die folgenden Regionen sind noch rot und erfordern Einreisequarantäne:  Birkaland SVD, Südwestfinnland SVD, Helsinki und Uusimaa SVD, Mittelfinnland SVD, Mittelösterbotten SVD, Nordsavox SVD, Nordösterbotten SVD, Päijat-Häme SVD und Südösterbotten SVD

Ausgewählte Inseln in Europa 

Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne entfallen für den folgenden Inseln:

Südägäische Inseln (Griechenland) (von rot auf orange geändert)

Für die folgenden Inselgruppen gelten weiterhin keine Anforderungen an die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Inselgruppen) :

Grün: Kanarische Inseln (Spanien), Madeira (Portugal) (geändert von orange) und Sardinien (Italien)

Orange: Azoren (Portugal), Balearen (Spanien), Korsika (Frankreich), Kreta (Griechenland), Nordägäische Inseln (Griechenland) (von grün geändert) und Sizilien (Italien) 

Der folgende Archipel ist weiterhin rot und hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne:

Ionische Inseln (Griechenland)

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