Oberstes Gericht Norwegens erklärt Genehmigung des Energieministerium zum Bau des Fosen Windparks auf Storheia und Roan für ungültig

©Fosen Vind DA

Oslo, 11. Oktober 2021. Das Oberste Gericht Norwegens hat eine Genehmigung des Energieministeriums zum Bau von Windkraftanlagen auf Rentier-Weideflächen auf der Halbinsel Fosen aus dem Jahr 2013 für rechtswidrig erklärt. Die Anlagen würden das Recht der Rentierzüchter auf kulturelle Praxis verletzen.Betroffen von dieser Entscheidung sind die Windparks in Storheia und Roan in Zentralnorwegen mit 151 Windrädern, die zum Fosen-Windprojekt, dem größten Onshore-Windpark Europas, gehören. Fosen Vind DA ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Statkraft (52,1%), TrønderEnergi (7,9%) und Nordic Wind Power DA (40,0%), einem europäischen Investorenkonsortium im Besitz der EIP (Energy Infrastructure Partners) und des Schweizer Stromunternehmens BKW. Die BKW hält indirekt über die Nordic Wind Power DA einen Anteil von elf Prozent an den sechs Windparks der Fosen Vind DA. Die Stadtwerke München haben im März dieses Jahres gemeinsam mit Trønderenergi 52,1 Prozent am Windpark Roan übernommen.

Das Oberste Gericht hatte zu entscheiden, ob die Storheia- und Roan-Windturbinen in Fosen das Recht der Rentierzüchter auf kulturelle Praxis gemäß Artikel 27 der UN-Konvention über bürgerliche und politische Rechte verletzt. Der Oberste Gerichtshof entschied einstimmig, dass die Rechte verletzt wurden und die Entschädigungen, die die Unternehmen gezahlt haben, ungültig sind.

Im Jahr 2010 hatte die norwegische Direktion für Wasserressourcen und Energie (NVE) eine Lizenz für die Windparks Roan und Storheia vergeben. Die Windkraftanlagen befinden sich im Gebiet des Fosener Rentierweidegebietes, wo die samische Bevölkerung Rentierzucht betreibt. Die Rentierbesitzer sind vor Gericht gezogen und haben geltend gemacht, dass der Bau der Windparks ihre Rechte auf kulturelle Praxis verletzte. Dies wurde jedoch in der Berufungsentscheidung des Ministeriums für Erdöl und Energie von 2013 nicht bestätigt. Fosen Vind DA erhielt die Baugenehmigung und die Windturbinen wurden 2019 bzw. 2020 fertiggestellt.

Artikel 27 der Un-Konvention besagt, dass Personen, die einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehören, das Recht auf gemeinsame Pflege ihrer Kultur nicht vorenthalten wwerden darf. Das Oberste Gericht sieht es als erwiesen, dass die Rentierhaltung eine Form geschützter kultureller Praxis ist. Die Winterweideflächen in Storheia und Roan seien praktisch der Rentierhaltung verloren gegangen, heißt es im Urteil des Obersten Gerichtes. Damit sei die Existenz der Rentierzucht in Fosen bedroht.

Der Oberste Gerichtshof stimmte mit Fosen Vind DA darin überein, dass die Erwägung einer „grünen Verschiebung“ und einer erhöhten Erzeugung erneuerbarer Energien wichtig ist. Da es jedoch andere – und für die Rentierhaltung weniger einschneidende – Entwicklungsalternativen gab, die dieser Überlegung Rechnung tragen konnten, kollidierten hier Umwelterwägungen und das Recht der Rentierbesitzer auf kulturelle Praxis nicht.

Der General Manager von Fosen Vind, Tom Kristian Larsen, kommentiert das Urteil wie folgt: „Dieses Urteil kommt für uns natürlich überraschend. Die norwegischen Behörden haben uns nach einem langen und gründlichen Genehmigungsverfahren, bei dem alle betroffenen Parteien konsultiert wurden und bei dem im Antragsverfahren der Bezug zur Rentierhaltung besonders hervorgehoben wurde, eine endgültige Genehmigung erteilt.“

Der Fall werfe Fragen zur Gültigkeit der Genehmigungsentscheidung und Enteignungsgenehmigung für den Bau von Windkraftanlagen auf der Halbinsel Fosen in Trøndelag auf. Es enthält auch Grundsätze zur Bemessung der Entschädigung für die beiden südsamischen Rentierzuchtgruppen, die in Fosen Rentierzucht betreiben, teilt Fosen Vind mit.

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