ESA: Norwegen soll Einreisebeschränkungen an EWR-Vorschriften anpassen

Brüssel, 27. Mai 2021. Die EFTA-Überwachungsbehörde (EFTA Surveillance Authority ESA) fordert Norwegen in einem formalen Mitteilungsschreiben auf, die Einreisebeschränkungen an die EWR-Vorschriften anzupassen. Wie die Behörde mitteilt, würden die derzeitigen Einreisebeschränkungen Norwegens nicht den EWR-Vorschriften zur Freizügigkeit entsprechen. Die EWR-Staaten dürften zwar die Bewegung von EWR-Staatsangehörigen einschränken, um die COVID-19-Pandemie einzudämmen. Solche Beschränkungen dürften jedoch nicht über das Notwendige hinausgehen und nicht diskriminieren.

Das formelle Mitteilungsschreiben an Norwegen ist der erste Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die ESA folge einem langwierigen und fortgesetzten Dialog mit der norwegischen Regierung. Auf eine Reihe von Anfragen der ESA hin habe die Regierung detaillierte Informationen zu den Regeln für die Einreise nicht norwegischer EWR-Staatsangehöriger nach Norwegen und zur Anwendung dieser Regeln vorgelegt.

Die ESA sei in den vergangenen Monaten auf eine beträchtliche Anzahl von Personen aufmerksam geworden, die von den norwegischen Einreisebeschränkungen negativ betroffen ist, teilt die Behörde mit. Dazu gehörten Personen, die keinen Zugang zu ihren Häusern haben, keine neuen Jobs annehmen oder nicht zu ihrer bestehenden Arbeit zurückkehren können oder die nicht in der Lage sind, ihre Partner und Familienmitglieder zu sehen.

„Wir sind ermutigt über die jüngsten Bemühungen der norwegischen Regierung, die Beschränkungen an die im EWR-Abkommen festgelegten gesetzlichen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Fairness anzupassen. Wir hoffen auf weitere Fortschritte bei den getroffenen Maßnahmen“, sagte ESA-Präsident Bente Angell-Hansen.

Die norwegische Regierung hat nun sechs Wochen Zeit, um ihre Ansichten zu äußern, bevor die ESA entscheidet, ob der Fall weiter verfolgt wird.

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums in Island, Liechtenstein und Norwegen und ermöglicht ihnen so die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt.

Finden Sie hier das Anschreiben der ESA an die norwegische Regierung.

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