Oslo, 22. Januar 2021. Ab heute ist es einfacher, Ausländer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln für die Einreisequarantäne aus Norwegen auszuweisen. Grundlage dafür ist eine Änderung des vorübergehenden Gesetzes über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit (Erfordernis eines negativen Covid-19-Tests für das Recht auf Einreise und Ausweisung bei Verstoß gegen die Regeln für die Einreisequarantäne). Das Gesetz tritt heute in Kraft.
„Es ist wichtig zu verhindern, dass infizierte Menschen nach Norwegen einreisen. Wir müssen auch sicherstellen, dass diejenigen, die einreisen, die Einreisequarantänepflicht einhalten“, sagt Monica Mæland, Ministerin für Justiz und Notfallmanagement. Parallel zu dem Gesetz wurde eine Bestimmung verabschiedet, die es einfacher macht, Ausländer wegen eindeutiger und schwerwiegender Verstöße gegen die Regeln für die Einreisequarantäne auszuweisen, wenn sie beispielsweise trotz Anordnung nicht in Quarantäne-Hotels übernachten.
Verstöße gegen die Quarantäneregeln konnten in einigen Fällen auch bisher zur Ausweisung oder Abschiebung führen, jedoch gemäß den üblichen Verfahrensregeln des Einwanderungsgesetzes, teilt das Ministerium mit. Die neue Bestimmung sieht vor, dass die Ausweisung nach einer vereinfachten Bearbeitung der Fälle erfolgt, ebenso wie bei Versuchen, nach Norwegen auf eine Weise einzureisen, die gegen die aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängten Beschränkungen verstößt.
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