Norwegen ändert Reisehinweise für Estland, Polen und einige nordische Regionen

Von der Quarantäne abgedeckte Gebiete bei der Einreise nach Norwegen ab dem 19. September 2020. Rot – hoher Infektionsdruck und Quarantäne bei der Einreise nach Norwegen.  Gelb – erhöhtes Risiko, Quarantäne bei Einreise nach Norwegen nicht erforderlich. Rot skaliert– nicht bewertet oder unzureichende Daten zum Infektionsdruck, Quarantäne erforderlich.©Nationales Institut für öffentliche Gesundheit

Oslo, 18. September 2020. Das Außenministerium rät nun auch von Reisen ab, die für Estland, die Region Södra Savolax (Etelä-Savo) in Finnland und die Regionen Seeland und Nordjütland in Dänemark nicht unbedingt erforderlich sind. Damit wird ganz Dänemark auf der Infektionskarte rot markiert. Das FHI hat außerdem eine Einreisequarantäne für Reisende aus Polen vorgeschlagen. Hintergrund sind steigende Infektionsraten in den letzten Tagen und starke Reiseaktivitäten von Polen nach Norwegen. Reisende, die aus diesen Ländern und Gebieten nach Norwegen kommen, werden zehn Tage unter Quarantäne gestellt. Die Regelung gilt ab dem 19. September.

Das FHI empfiehlt außerdem, die Einreisequarantäne für Island und Liechtenstein aufzuheben. Daher führt das Außenministerium Ausnahmen vom Reiserat für diese beiden Länder ein, die auf der Infektionskarte für Europa von rot nach gelb wechseln. Gleiches gilt auch für die Regionen Kalmar und Blekinge in Schweden sowie für die Region Kainuu (Kainuu) in Finnland, die auf der Infektionskarte alle von rot nach gelb wechseln.  

Neben Estland und Dänemark rät das Außenministerium von Reisen in den EWR / Schengen-Raum ab, die für Andorra, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien nicht unbedingt erforderlich sind , San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Tschechische Republik, Deutschland, Ungarn, Staat Vatikanstadt, Österreich und Regionen Schwedens und Finnlands. Siehe FHI-Liste.

Menschen, die aus Ländern gekommen sind, die später den roten Status erhalten, müssen den Symptomen von covid-19 besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie sollen sich selbst testen, wenn sie Symptome bekommen.

Das Außenministerium rät weiterhin von Reisen ab, die nicht unbedingt für alle Länder erforderlich sind, für die keine Ausnahmen gemacht wurden. Dieser Reisehinweis gilt grundsätzlich bis zum 1. Oktober. Eine Übersicht darüber, welche Länder im EWR / Schengen-Raum sowie Länder und Regionen in den nordischen Ländern Ausnahmen vom Reiserat gemacht haben, finden Sie in der Infektionskarte des  Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit  und in den  Reiseinformationen des Außenministeriums.

Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge hat heute Änderungen der Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verabschiedet und ein neues begleitendes Rundschreiben zum Inkrafttreten herausgegeben.

Die Änderungen wurden vorgenommen, weil die Quarantänebestimmungen in den Covid-19-Bestimmungen am 14. September geändert wurden.

Finden Sie hier das Rundschreiben zum Inkrafttreten von Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit.

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