Kanzlei Noerr gibt Überblick über arbeitsrechtliche Maßnahmen in 19 Ländern

Berlin/Oslo, 27. März 2020. Um international agierenden Unternehmen einen ersten Überblick über arbeitsrechtliche Maßnahmen infolge der Corona-Krise zu geben, hat die internationale Anwaltskanzlei Noerr mit Hilfe ihrer Partnerkanzleien die wichtigsten Fragen für Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, die Slowakische Republik, Spanien, die Tschechische Republik, Türkei und das Vereinigte Königreich überblicksartig beantwortet. Die Antworten berücksichtigen den Stand vom 16.03.20201.

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