
Oslo/Brüssel, 18. Juli 2018. Norwegen wird ebenso wie die anderen EWR-Mitgliedsländer Island und Liechtenstein von den von der EU beschlossenen, vorübergehenden Schutzmaßnahmen für Stahleinfuhren ausgenommen. Die Maßnahmen treffen allen Ländern mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer mit begrenzten Ausfuhren in die EU. Angesichts der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island und Liechtenstein) wurden diese ebenfalls von den Maßnahmen ausgenommen. Diese Ausschlüsse seien sowohl mit den bilateralen als auch den multilateralen Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) der EU vereinbar, heißt es in einer Presseerklärung der EU-Kommission.
„Das sind sehr gute Nachrichten für Norwegen und Norwegen. Diese Lösung war lange Zeit das Ziel der norwegischen Behörden. Es ist wichtig und positiv, dass die EU unsere Ansicht teilt, dass keine Schutzmaßnahmen zwischen den EWR-Mitgliedern festgelegt werden sollten. Die Entscheidung der EU zeigt deutlich den Wert des EWR-Abkommens und die Teilnahme am Binnenmarkt und schafft Vorhersehbarkeit für norwegische Unternehmen“, sagte Außenministerin Ine Eriksen Søreide.
Durch das EWR-Abkommen ist Norwegen Teil des EU-Binnenmarkts. Das EWR-Abkommen ist die wichtigste Grundlage der norwegischen Zusammenarbeit mit der EU. Es gewährleistet den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital und ermöglicht norwegischen Unternehmen Zugang zum EU-Markt.
Hintergrund für vorübergehende Schutzmaßnahmen der EU ist die Erhöhung der amerikanischen Zolltarife für Stahl und Aluminium. Die EU sieht darin eine Gefahr, dass Stahlerzeugnisse nach Europa umgelenkt werden könnten.
„Dies ist der beste Beweis dafür, dass es einen signifikanten Unterschied zwischen dem EWR-Abkommen und einem Handelsabkommen gibt“, erklärte Knut E. Sunde, Geschäftsführer von Norsk Indsutri, gegenüber der Zeitung Dagens Næringsliv. „Wer meint, dass ein Handelsabkommen für Norwegen gut genug ist, kann nun erleben, dass die Schweiz durch die Anti-Stahl-Maßnahmen der EU jetzt trotz des Handelsabkommen betroffen ist.”
Der Direktor der internationalen Abteilung bei NHO, Tore Myhre, geht davon aus, dass Norwegen auch von Zollgebühren auf Aluminium befreit wird, sollten diese von der EU eingeführt werden, da sich die Entscheidung zu den Stahlzöllen auf das EWR-Abkommen bezieht und eine Grundsatzentscheidung darstellt.
Im vergangenen Jahr exportierten etwa 40 norwegische Industrieunternehmen Stahl im Wert von zwei Milliarden Kronen in die EU.