
Oslo, 13. Juni 2017. Gute Nachrichten für Geschäftsreisende und Urlauber auch in Norwegen: Ab dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren, Telefonieren und Surfen wird damit billiger. Darauf einigten sich die Mitglieder des EWR-Komitees am 13. Juni in ihrer Sitzung. Sie passen sich damit der neuen Regelung der EU-Kommission zum Wegfall der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union an, die ebenfalls zum 15. Juni in Kraft tritt.
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee Gesetzesakte zum Ausstoß von Emissionen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie zu Kriterien für die Nutzung des Eco-Labels für Touristen-Unterkünfte.
Die neuen Abgas-Verordnungen richten sich an die Fahrzeughersteller. Ziel ist es, die im Verkehrssektor verursachten Emissionen zu senken und Anreize für die Automobilindustrie zu schaffen, neue Technologien zu entwickeln. Wenn die Emissionsziele nicht erreicht werden, kann von Autoherstellern eine Gebühr erhoben werden. Allerdings hat Norwegen keine Automobilhersteller, die von dieser Regel betroffen sind. Die Umsetzung der Regelungen in Norwegen bedeutet, dass die EFTA-Überwachungsbehörde ESA die Befugnis zur Feststellung und Erhebung von Verletzungsgebühren erhält. Die Regelgung wurde daher mit Zustimmung des norwegischen Parlaments (Storting) in das EWR-Abkommen aufgenommen.
Das EU-Umweltzeichen ist ein freiwilliges System und Teil des EWR-Abkommens. Diejenigen, die das Label verwenden möchten, müssen dokumentieren, dass die Produkte eine Reihe von strengen Gesundheits- und Umweltanforderungen erfüllen. Auf der Sitzung des EWR-Ausschusses wurden Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens für Campingplätze und Dienstleistungen im Zusammenhang mit touristischen Unterkünften in das EWR-Abkommen aufgenommen. Dazu gehören die Nutzung erneuerbarer Energien, die Einsparung von Energie und Wasser, die Verringerung von Müll und die Verbesserung der lokalen Umwelt.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.